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Bestandsdatenabfrage künftig nicht mehr "anlasslos"Ein weiterer Erfolg der Datenschutzbewegung innerhalb einer Woche: Nach dem EuGh Urteil zum Datenaustausch mit den USA Mitte der Woche hat nun das BVerfG gestern (endlich!) zur Klage des Europaabgeordneten der Piratenpartei Patrick Breyer entschieden. Der anlasslose Abruf von Bestandsdaten bei den Telefon- und Internetprovidern ist verfassungswidrig! Der Paragraf 113 des Telekommunikationsgesetz (TKG) muss innerhalb eines Jahres bis Ende 2021 geändert werden. Dass der Inhalt des Gesetzes verfassungswidrig ist, wie eine anlasslose Vorratsdatenspeicherung war uns schon vor Jahren klar. Wieder war ein Gesetz über Jahre gültig, obwohl die Experten bei den Anhörungen damals bereits auf die Grenzüberschreitung hingewiesen hatten. Die Richter haben festgestellt: Die Abfrage von Bestandsdaten, dass sind Name, Anschrift, Geburtsdatum, Kontonummern, Telefonnummern, IP Adressen, Username für Mail- oder Internetzugänge und die zugehörigen Passworte dürfen durch Polizei, Staatsanwaltschaften und Nachrichtendienste nur abgefragt werden, wenn der "Anfangsverdacht einer Straftat" besteht oder "zur Abwehr einer konkreten Gefahr". Diese Einschränkung ist dringend notwendig, da die Bestandsdaten vor einigen Jahren automatisiert wurde, was dazu führte, dass bereits im Jahr 2014 150 verschiedene staatliche Stellen über sieben Millionen mal solche Daten abgefragt haben - also praktisch alle 5 Sekunden eine solche Abfrage erfolgt ist. "Viel hilft viel" gilt nicht bei der Ermittlungsarbeit, wie bereits die vielen Datenpannen bei Polizei und Geheimdiensten in den letzten Jahren bewiesen haben. Automatisierung ersetzt keine polizeilichen Ermittlungen - auch wenn uns das in Fernsehkrimis immer vorgegauckelt wird. Die Nadel in einem noch größeren Heuhaufen zu finden wird nicht leichter. Verteidigen wir weiter unsere Grundrechte! Mehr dazu bei https://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/bundesverfassungsgericht-staatlicher-zugriff-auf-bestandsdaten-muss-begrenzt-werden-a-45ea0832-0c95-4a58-8a93-9bdacd50d758 Kommentar: RE: 20200718 BVerfG rügt Bestandsdatenabfrage im TKG "Username für Mail- oder Internetzugänge und die zugehörigen Passworte dürfen durch Polizei, Staatsanwaltschaften und Nachrichtendienste abgefragt werden" - Brave New World Ic., 18.07.2020 15:16 Kategorie[21]: Unsere Themen in der Presse Short-Link dieser Seite: a-fsa.de/d/3aF Link zu dieser Seite: https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/7332-20200718-bverfg-ruegt-bestandsdatenabfrage-im-tkg.html Link im Tor-Netzwerk: http://a6pdp5vmmw4zm5tifrc3qo2pyz7mvnk4zzimpesnckvzinubzmioddad.onion/de/articles/7332-20200718-bverfg-ruegt-bestandsdatenabfrage-im-tkg.html Tags: #Polizei #Richtervorbehalt #Geheimdienste #Hacking #Geodaten #Lauschangriff #Ueberwachung #Vorratsdatenspeicherung #Rasterfahndung #DataMining #Bestandsdatenabfrage #Datenbanken #Urteil #BVerfG #verfassungswidrig #anlasslos Erstellt: 2020-07-18 08:28:35 Aufrufe: 1160 Kommentar abgeben |
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