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EuGh stoppt (theoretisch) Datentransfers in die USA Im Februar 2016, nach der Aushandlung des "Datenschutzabkommens" zwischen der EU und den USA hatten wir geschrieben Die neue Vereinbarung damals war notwendig, weil der EuGh das Vorgängerabkommen "Safe Harbor" für nichtig erklärt hatte. Schon damals war klar, dass "Privacy Shield" nur kleine Verbesserungen enthalten würde, die von den Unternehmen und besonders von den US Behörden ebenfalls wieder leicht zu umgehen seien. Im Januar 2017 mussten wir feststellen "Trump tritt Privacy Shield mit Füßen ", denn Präisdent Trump forderte: „Agencies shall, to the extent consistent with applicable law, ensure that their privacy policies exclude persons who are not United States citizens or lawful permanent residents from the protections of the Privacy Act regarding personally identifiable information.“ Also: „Die Behörden haben im Einklang mit dem anwendbaren Recht dafür zu sorgen, dass ihre Datenschutzrichtlinien Personen, die nicht Staatsangehörige der Vereinigten Staaten sind oder gesetzliche ständige Einwohner, vom Schutz des Privacy Act bezüglich ihrer personenbezogenen Daten ausschließen.“ Spätestens an diesem Punkt hätte jeder Politiker in der EU die Reißleine ziehen müssen, "Privacy Shield" war damit beerdigt. Aber 3 Jahre wurden die Menschen in Europa mit einer Mogelpackung ruhiggestellt. Erst die erneute Klage des Österreicher Max Schrems bis zum EuGh führte wieder zum Erfolg. Das Urteil erklärt den von Anfang an umstrittenen Datenpakt für nichtig. Mit Blick auf die Zugriffsmöglichkeiten der US-Behörden seien die Anforderungen an den Datenschutz nicht gewährleistet und der Rechtsschutz für Betroffene EU Bürger unzureichend. Über 5000 Firmen werden davon betroffen sein, weil sie die Daten von EU-Bürgern in den USA verarbeiten. Theoretisch müsste damit ab heute Schluss sein, praktisch wird es Übergangsfristen geben und leider schlimmer. Der Spiegel schreibt: Unternehmen können Nutzerdaten von EU-Bürgern weiter auf Basis sogenannter Standardvertragsklauseln in die USA und andere Staaten übertragen. Zugleich wurde aber auch betont, dass Datenschutzbehörden verpflichtet seien, Übermittlungen von Daten auszusetzen oder zu verbieten, wenn sie der Auffassung sind, dass die Standardvertragsklauseln im Empfängerland praktisch nicht eingehalten werden oder nicht eingehalten werden können. Nach den Worten von Präsident Trump (s.o.) kann kein in den USA tätiges Unternehmen diese Standardvertragsklauseln einhalten, wenn US Behörden Einsicht in die Daten verlangen. Jedoch müssen die (europäischen) Datenschutzbehörden erst einmal tätig werden und den Transfer der Daten verbieten und das tun sie in der Regel nicht ohne einen konkreten Anlass. Insbesondere die irische Datenschutzbehörde ist für ihre Untätigkeit bekannt, da Irland die großen Internetfirmen im Land behalten möchte. Max Schrems (und wir auch) sind mit dem Urteil sehr zufrieden. Er stellte dazu fest, dass die USA nun "einfach in den Status eines Landes ohne besonderen Zugang zu EU-Daten zurückversetzt" werden. Mit der jetzigen US Regierung wird es vor den Wahlen keine neuen Verhandlungen geben, denn diese hatte mit dem Ausschluss des Klagerechts für Ausländer noch Öl ins Feuer gegossen. Aber warum hat man uns 2017 und auch davor bei unserer Kritik an den beiden "Abkommen" nicht zugehört? Mehr dazu bei https://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/europaeischer-gerichtshof-kippt-umstrittene-datenschutzvereinbarung-privacy-shield-a-6344510a-cbe2-482d-b354-6561af8c4ac7 Kommentar: RE: 20200717 Privacy Shield ist nichtig Eins der gravierendsten Fehler der EU war und ist, dass die Länder es nicht hinbekommen, diese Tech-Großkonzerne zu besteuern, obwohl sie zig milliarden Profit pro Jahr in die Tasche stecken. Dazu kommt, dass diese Konzerne auch datenschutzrechtlich kaum zu bändigen sind. In., 01.08.2020 13:09 RE: i20200717 Privacy Shield ist nichtig Dazu müsste man mal einen einheitlichen Steuersatz in der EU einführen. Leider profitieren Irland und Luxemburg zu sehr von den niedrigen Steuern Ch., 01.08.2020 16:38 RE: 20200717 Privacy Shield ist nichtig Nein die USA haben gedroht , dann auch EU Konzerne in den USA zu besteuern. Was für Digitalkonzerne gilt müsste ja auch für Autokonzerne ect gelten .... Mi., 01.08.2020 17:31 RE: 20200717 Privacy Shield ist nichtig Es ist ein großes Problem der EU, dass sie es mit der Besteuerung nicht hinbekommen und eine große Frechheit von Apple & Co., dass sie bis-zum-geht-nicht-mehr mit Steuern tricksen, obwohl sie im Geld schwimmen. Allein Apple hat im Ausland über 250 mrd. dollar aufgehäuft. In Deutschland? Hier mal ein Bericht: Kategorie[21]: Unsere Themen in der Presse Short-Link dieser Seite: a-fsa.de/d/3aE Link zu dieser Seite: https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/7331-20200717-privacy-shield-ist-nichtig.html Link im Tor-Netzwerk: http://a6pdp5vmmw4zm5tifrc3qo2pyz7mvnk4zzimpesnckvzinubzmioddad.onion/de/articles/7331-20200717-privacy-shield-ist-nichtig.html Tags: #Eugh #Urteil #Polizei #Geheimdienste #Hacking #Geodaten #Lauschangriff #Überwachung #Vorratsdatenspeicherung #Rasterfahndung #ZentraleDatenbanken #Entry-ExitSystem #Border #Freizügigkeit #Unschuldsvermutung #Verhaltensänderung #Trump #PrivacyShield #SafeHarbor #ExecutiveOrder #EU #USA Erstellt: 2020-07-17 07:59:43 Aufrufe: 1864 Kommentar abgeben |
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