Was bringt das Patientendatenschutzgesetz?
Das PDSG wurde am Freitag, den 3. Juli 202, im Bundestag beschlossen. Die Regierungskoalition stimmte dafür. FDP, Linke und AfD stimmten dagegen. Die Grünen enthielten sich. In den Medien wurde kaum darüber berichtet.
Im Rahmen der monatlichen Gesprächsrunden bei der Humanistischen Union zu aktuellen politischen Themen fand am Montag eine Online Diskussion zum PDSG und zur elektronischen Patientenakte (ePA) statt. Diskussionspartner war Jan Kuhlmann vom Verein Patientenrechte und Datenschutz e. V.
Patientenrechte und Datenschutz e.V. ist ein Zusammenschluss von Mitgliedern gesetzlicher Krankenkassen, die die elektronische Gesundheitskarte ablehnen. Das Video der Veranstaltung ist hier zu sehen https://www.youtube.com/watch?v=FdEmxxL3eYM
Über das PDSG
Am 1. April 2020 hat die Bundesregierung den Entwurf eines "Patientendaten-Schutzgesetzes" (PDSG) beschlossen und in das parlamentarische Verfahren eingebracht. Am 3. Juli 2020 wurde es vom Bundestag beschlossen.
Das Gesetz fügt rund achtzig zusätzliche Paragrafen ins Sozialgesetzbuch, Fünftes Buch (SGB V) ein, die alle von Gesundheits-Telematik handeln. Die bisherigen Eckpfeiler zum Thema, wie §§ 291, 291 a und b SGB V, werden umgearbeitet. Der Regelungsumfang zum Thema vervielfacht sich.
Im Mittelpunkt des Gesetzes steht die für die Versicherten freiwillige Elektronische Patientenakte (EPA), auf der dann alle Daten des Patienten, die mit seiner Gesundheit, seinen Krankheiten, seinen Behandlungen, Therapien, Impfausweis, Organspendeausweis und Sterbeverfügung gespeichert sind. Die EPA soll auf zentralen Servern bereitgestellt werden, die an das Netz der Telematik-Infrastruktur (TI) angeschlossen sind. Ärzt*innen sollen in ihren Praxen zur Unterstützung der EPA neue Technik installieren. Die EPA soll spätestens am 1. Januar 2021 von den Krankenkassen für alle Versicherten bereitgestellt werden.
- Aber ist die Elektronische Patientenakte wirklich freiwillig?
- Welche Daten sollen wo wie gespeichert werden?
- Sind die Daten über eigene Krankheiten sicher?
- Wer kann die Daten über meine Krankheiten ansehen?
- Kann die Verwaltung der eigenen Daten in einer Arztpraxis funktionieren?
- Ist es, angesichts der Anfälligkeit digitaler Strukturen, sinnvoll auf Papierakten und Papierrezepte zu verzichten?
- Erreicht das Patientendatenschutzgesetz möglicherweise nicht mehr, sondern weniger Schutz von Patientendaten?
Bürgerrechtsorganisation Humanistische Union e.V.
Landesverband Berlin-Brandenburg (im Haus der Demokratie und Menschenrechte)
Greifswalder Straße 4, 10405 Berlin
Mehr dazu bei https://patientenrechte-datenschutz.de/
und das Video der Diskussion zur ePA https://www.youtube.com/watch?v=FdEmxxL3eYM
und das Gesetz des Gesundheitsministerium: Informationen zum PDSG: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/pdsg.html
und der PDSG-Gesetzesentwurf: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/Gesetze_und_Verordnungen/GuV/P/Gesetzentwurf_Patientendaten-Schutz-Gesetz_-_PDSG.pdf
und die Anhörung des Gesundheitsausschuss: Sachverständigen-Anhörung zum PDSG (27. Mai 2020): https://www.bundestag.de/resource/blob/693220/61d725230a187deb38358f4cddaf5b64/SV-Liste_PDSG-data.pdf
und die Stellungnahme zum PDSG vom Bundesbeauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit: https://www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Transparenz/Stellungnahmen/2020/StgN_Patientendaten-Schutz-Gesetz.pdf?__blob=publicationFile&v=2
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Erstellt: 2020-07-08 09:09:20 Aufrufe: 878
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