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19.06.2020 "Terroristischer schwerer Diebstahl" oder was?

Hintergründe und Einschätzungen zu Adbusting Aktionen

Vor einer Woche hatten wir über den Austausch von Werbeplakaten der Bundeswehr im Stadtgebiet anlässlich des Tags der Bundeswehr berichtet. Dabei hatten wir auch die Tätigkeit des Gemeinsamen Extremismus- und Terrorismus-Abwehrzentrum von Bund und Ländern (GETZ) bei den Ermittlungen dazu erwähnt. Dieser Einsatz von "Terrorismus Experten" beim Entwenden von einigen Blättern Papier erstaunt uns noch immer ... - vor allem, wenn dafür sogar ein gleichwertiger Ersatz geliefert wird.

Update Weihnachtsüberraschung 2023: Urteil des Bundesverfassungsgerichts (Aktenzeichen 2 BvR 1749/20)
Wer Werbung der Bundeswehr umgestaltet, darf deswegen noch lange keine Hausdurchsuchung kassieren.
Das Gericht erklärte eine vom LKA Berlin 2019 wegen antimilitaristisch verbesserter Bundeswehrwerbung durchgeführte Hausdurchsuchungen für illegal. Die Berliner Polizei begründete die Hausdurchsuchungen bei Adbusting-Aktivist*in Frida Henkel und einer Freundin damit, dass die Bundeswehr durch politisch veränderte Werbung (Adbusting) "gar lächerlich" gemacht werde. Dieses Vorgehen entspreche "nicht dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit", so das Bundesverfassungsgericht: "Die Anordnung der Durchsuchung war unangemessen, da die Schwere des Eingriffs außer Verhältnis zu dem mit ihm verfolgten Zweck steht".
https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2023/bvg23-121.html und https://netzpolitik.org/2023/aktionskunst-bundesverfassungsgericht-beschaeftigt-sich-mit-adbusting/

Plakativ hat uns zu den juristischen Fakten und den Hintergründen bei einigen Diensten, sowie die politischen Einschätzungen folgendes geschrieben:

VS Berlin meldet Adbustings ans Terrorabwehrzentrum, weil sie für angemeldete Demos werben

Der Staatsschutz 521 beim Berliner LKA veranstaltet Hausdurchsuchungen wegen Adbusting. Deshalb stellten die  Abgeordneten Helm und Schrader (Linke) eine Anfrage an den Berliner Innensenat. In der Antwort rechtfertigt Staatssekretär Akmann diese Praxis mit falschen Behauptungen. Außerdem gibt Akmann zu, dass der Berliner Verfassungsschutz drei Adbusting-Aktionen ans Terrorabwehrzentrum GETZ meldete, weil diese für angemeldete Demonstrationen warben. Diese Information hatte die Bundesregierung erst vor kurzen für geheim erklärt, weil sie angeblich die Sicherheit und Interessen der Bundesrepublik bedrohen würde.

Die parlamentarische Anfrage mit Antwort im Volltext: https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/18/SchrAnfr/s18-23510.pdf

Parlamentarische Anfrage nach Hausdurchsuchungen
Adbusting ist das neudeutsche Wort für das politisch motivierte Verändern von Werbung. Da Werbung überall den öffentlichen Raum vereinnahmt, ist es für politisch Engagierte naheliegend, sich diese anzueignen und für die eigene Botschaft zu nutzen. Die Sicherheitsbehörden reagieren hierauf zunehmend allergisch. Im Frühjahr wurde bekannt, dass die Staatsschutzabteilung 521 beim Berliner LKA wegen eines veränderten Bundeswehr-Posters gleich drei Hausdurchsuchungen veranstaltete (1).

Verhältnismäßigkeit?
„Antimilitaristische Meinungsäußerungen sind kein Terrorismus" kommentiert die Abgeordnete Anne Helm (Die Linke): "Da stellt sich die Frage nach der Verhältnismäßigkeit." Deshalb stellte sie zusammen mit dem Abgeordneten Niklas Schrader eine schriftliche Anfrage an den Innensenat (2). In der nun veröffentlichten Antwort bestätigt Staatssekretär Akmann die Hausdurchsuchung. Leider sei die Anzahl der eingesetzten Dienstkräfte „retrograd nicht valide zu erfassen.“ Eine Sonderkommission gebe es nicht, doch seien „keine Dienstkräfte von anderen Ermittlungsverfahren abgezogen“ worden. Die Anzahl an aufgewendeten Arbeitsstunden erfasse man nicht.

Minderschwere Kriminalität oder Schwerer Diebstahl?
Spannend wird es bei der Frage, was Adbusting eigentlich für ein Straftatbestand sein soll. Im November hatte Niklas Schrader bereits schon einmal anlässlich eines letztlich eingestellten Gerichtsprozesses wegen Adbusting eine Anfrage gestellt (3). Damals schrieb Staatssekretär Akmann, dass es sich bei Adbusting um „minderschwere“ Kriminalität handle. Um trotzdem Hausdurchsuchungen, DNA-Proben, etc. rechtfertigen zu können, pflegt der Staatsschutz das Verändern von Werbepostern zum „Schweren Diebstahl“ aufzublasen. Diese Praxis rechtfertigt Akmann nun damit, dass die Plakate „durch ein Schloss gegen Wegnahmen besonders gesichert“ seien. „Das die simplen mit einem Rohrsteckschlüssel aus dem Baumarkt zu betätigenden Mechanismen ein Schloss sind, darf man getrost bezweifeln“ kommentiert Klaus Poster von der Soligruppe plakativ. „Als ob Herr Akmann sein Villa mit nem Rohrsteckschlüssel aus dem Baumarkt abschließen würde...“

Falsche Behauptungen?
Darüber hinaus enthält der Paragraph für Schweren Diebstahl eine Bagatellklausel. „Wenn es sich um Gegenstände von geringen Wert wie z.B. Einweg-Werbeposter handelt, kommt laut Strafgesetzbuch ein Schwerer Diebstahl nicht in Betracht“ erklärt Klaus Poster. Dieses Problem löst der Jurist Akmann ganz einfach. Er behauptet, dass die Werbefirma Wall gegenüber der Polizei keine Angaben zur Höhe des Schadens gemacht habe, weil nicht wegen Schweren Diebstahls ermittelt worden sei. „Ein Blick in die Akte zeigt: Beides ist unwahr“ wundert sich Klaus Poster. „In der Akte wird eine überhöhte Schadensumme genannt und es ist nachvollziehbar, dass auch wegen Sachbeschädigung ermittelt wurde.“

Keine Legitimation der Hausdurchsuchung
Zu der Frage der Legitimität und Rechtsmäßigkeit der Hausdurchsuchung äußert der Staatssekretär sich nicht. Es fehlen aber offensive Rechtfertigungsversuche: „Im Herbst hatte Akmann noch versucht, das völlig unverhältnismäßige Vorgehen damit zu rechtfertigen, dass ja gegen schlimme Linksextremist*innen gehe, die Militär und Polizei kritisieren“ erklärt Klaus Poster: „Derartige Kalte-Kriegs-Rhetorik fehlt diesmal.“

Weiterleitung an BKA-Datenbank
Die beiden Abgeordneten fragen auch, ob von den betroffenen Personen Daten in bundesweite Datenbanken weiter geleitet wurden. Akmann bestätigt, dass die Daten der Betroffenen an den „Kriminalpolizeilichen Meldedienst in Fällen Politisch motivierter Kriminalität (KTA-PMK)“ beim BKA übermittelt worden seien. Diese Daten seien nach der Verfahrenseinstellung jedoch bereits wieder gelöscht worden. „Das werden wir überprüfen“ verspricht Klaus Poster. „Akmanns Falschbehauptungen zu den Hausdurchsuchungen zeigen ja, wie sehr seine Angaben mit Vorsicht zu genießen sind.“

Adbustings als Staatsgeheimnis
Am Ende verrät Staatssekretär Akmann noch ein angebliches Staatsgeheimnis. Die Abgeordneten führen an, dass im „Gemeinsamen Extremismus- und Terrorismusabwehrzentrum von Bund und Ländern (GETZ)“ in 2018/19 viermal die Aktionsform Thema gewesen sei (4) und fragen, welche Fälle die Berlin Behörden dort eingebracht hätten. Die Bundestagsabgeordnete Ulla Jelpke hatte der Bundesregierung bereits eine ganz ähnliche Frage gestellt (5). In der Antwort der Bundesregierung aus dem Mai 2020 verweigert die Regierung die Auskunft: „Die Bundesregierung ist nach sorgfältiger Abwägung zu der Auffassung gelangt, dass eine weitergehende Beantwortung der Frage nicht erfolgen kann (...). Die Information (...) berühren derart schutzbedürftige Geheimhaltungsinteressen, dass der Schutz des Staatswohl dem parlamentarischen Informationsrecht überwiegt. Dies könnte einen Nachteil für die die Interessen der Bundesrepublik Deutschland (...) bedeuten.“

Die drei Berliner Adbustings im GETZ
Das angebliche Staatsgeheimnis um die Adbustings im GETZ lüftet Staatssekretär Akmann jetzt teilweise. Durch den Berliner Verfassungsschutz wurden in 2018/19 drei der vier im GETZ behandelten Adbustings auf die Tagesordnung gesetzt. Es handelt sich vermutlich um folgende Aktionen:

Adbustings zum Ende des NSU-Prozesses im Juli 2018 https://de.indymedia.org/node/25729
Adbustings gegen den Polizeikongress im Februar 2019 https://de.indymedia.org/node/29192
Adbustings gegen türkische Militäroperationen im türkisch-syrischen Grenzgebiet („Rojava“) im Oktober 2019 https://de.indymedia.org/node/39702

Diese Adustings seien ans GETZ gemeldet worden, weil "diese im Zusammenhang mit Aufrufen aus dem linksextremistischen Spektrum zu Demonstrationen (…) die jeweilige Mobilisierung unterstützen."

"Das in den Augen des Verfassungsschutz bestimmte Adbustings böse sind, weil sie zur Teilnahme an angemeldeten Demonstrationen aufrufen, und das Staatssekretär Akmann das für voll in Ordnung hält, sagt viel über das Demokratieverständnis dieser Leute aus" analysiert Klaus Poster.

Auch unbequemes Adbusting ist grundrechtlich geschützt
Ähnlich sieht es der Bremer Staats- und Verfassungsrechtler Prof. Dr. Fischer-Lescano. Zusammen mit seinem Kollegen Andreas Gutmann kommt er in einer Analyse für den Verfassungsblog zu dem Schluss, das auch unbequemes Adbustings grundrechtlich geschützt sei (6). „Vor dem Hintergrund des in aller Regel geringen Sachschadens durch Adbusting entstünde der Verdacht, dass der Ermittlungseifer vom Inhalt der Adbustings befeuert werde, wenn diese sich kritisch mit Polizei, Geheimdiensten und Bundeswehr auseinandersetzten: „Das Vorgehen gegen spezifische Meinungsinhalte wird von Art. 5 GG grundsätzlich untersagt. Es wird Zeit, dass die deutschen Sicherheitsbehörden diesen Grundsatz auch dann beherzigen, wenn es um Adbusting geht, das sich kritisch mit ihren Praxen und Imagekampagnen auseinandersetzt.“

Geheimdienste auflösen
„Die Geheimdienste und Terrorabwehrzentren dieses Landes beschäftigen sich mit beklebten Werbepostern. Wenn Kritik daran laut wird, erklären sie ihre Peinlichkeiten zu Staatsgeheimnissen“ analysiert Klaus Poster. "Derweil laufen hunderte verurteilte Neonazis frei rum, und Polizist*innen, Militärs und Schlapphüte verfassen als Nazi-Prepper Todeslisten. Kein Wunder, dass die Verunsicherungsbehörden sich weigern, sich mit institutionellen Rassismus auseinander zu setzen. Geheimdienste sind nicht reformierbar, sie gehören aufgelöst."

Die aktuelle Anfrage im Volltext: https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/18/SchrAnfr/s18-23510.pdf

Fußnoten und Quellen:
(1) Drei Hausdurchsuchungen wegen eines veränderten Bundeswehr-Plakats. barrikade.info, 28.2.2010.
https://barrikade.info/article/3214

(2) Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Niklas Schrader und Anne Helm (LINKE) vom 18. Mai 2020 zum Thema:Staatsschutzdelikt Adbusting? (II). Drucksache 18 /23 510.
https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/18/SchrAnfr/s18-23510.pdf

(3) Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Niklas Schrader (LINKE) vom 11. November 2019 zum Thema: Staatsschutzdelikt Adbusting? Drucksache 18 /21 553.
https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/18/SchrAnfr/S18-21553.pdf

(4) Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Dr. André Hahn, Gökay Akbulut, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. Einordnung von Adbusting als linksextremes Gewaltdelikt durch das Bundesamt für Verfassungsschutz.   Drucksache 19/16887
https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/172/1917240.pdf

(5) Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Dr. André Hahn,Gökay Akbulut, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Arbeitsweise und Schwerpunkte des Gemeinsamen Extremismus- undTerrorismusabwehrzentrums (GETZ). Drucksache 19/18417.
https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/189/1918932.pdf

(6) Fischer-Lescano, Andreas; Gutmann, Andreas: Unbequemes Adbusting ist grundgesetzlich geschützt. Verfassungsblog, 6.6.2020.
https://verfassungsblog.de/adbusting-unbequem-aber-grundrechtlich-geschuetzt/

Mehr zu unseren Artikeln zum Thema Adbusting https://www.aktion-freiheitstattangst.org/cgi-bin/searchartl.pl?suche=adbusting&sel=meta
und im Buch "Unerhört! Adbusting gegen die Gesamtscheiße", Unrast Verlag, ISBN 978-3-89771-281-2


Kommentar: RE: 20200619 "Terroristischer schwerer Diebstahl" oder was?

In den Kommentaren dort liest man so einiges:
"Sämtliche Geheimdienste, die Bundeswehr und die Polizei sind nach dem Krieg und mit Billigung der Alliierten von Leuten gegründet worden, die solche Positionen schon in der Nazizeit innehatten.
Sie sind mit dem gleichen Personal ausgestattet worden, wie vor 1945 und diese Leute haben auch den Nachwuchs ausgebildet.
Bis auf Helmut Schmidt, der als Verteidigungsminister in den 1960er Jahren mal einige Generäle in den Ruhestand hat versetzen lassen, weil sie sich als immer noch ewiggestrige Nazis entlarvt haben, ist ansonsten in allen betroffenen Organisationen nichts passiert, dass dem Treiben solcher Altnazis ein Ende gesetzt hätte. Und auch in allen politischen Ämtern bis hin zu Bundespräsidenten und Bundeskanzlern haben es Nazis immer wieder geschafft, die BRD in ihrem Sinne zu beeinflussen. Schon im 1. deutschen Bundestag saßen ca 200 echte alte Nazis als MdB von Union und FDP.
Trotz dieser Tatsachen wird sich in Politik und Medien immer wieder gerne gewundert. Aber nichts getan."

Tu., 22.06.2020 03:45


RE: 20200619 "Terroristischer schwerer Diebstahl" oder was?

StA Berlin: Adbusting ist straffrei, wenn man seine eigenen Poster mitbringt

Das wird der Wall AG und dem Staatsschutz überhaupt nicht gefallen: Die Staatsanwaltschaft Berlin hat erneut ein Ermittlungsverfahren wegen Adbusting eingestellt. Eine Person war in der Walpurgisnacht beim Aufhängen selbst gemachter Poster, die den Reinickendorfer Bezirksbürgermeister Frank Balzer wegen der Ausrichtung des Tags der Bundeswehr kritisierten, verhaftet worden. Die überraschende Begründung der Verfahrenseinstellung: Das Aufhängen von eigenen Postern in Werbevitrinen ist nicht strafbar.
Einen Scan des Beschlusses finden Sie hier:
https://de.indymedia.org/node/91134
Hausdurchsuchung abgelehnt
Wie aus der Akte zum Verfahren hervorgeht, versuchte daraufhin der wegen rechter Vorfälle berüchtigte LKA-Staatsschutz 521 einen Hausdurchsuchungsbeschluss zu erwirken. Die Staatsanwaltschaft lehnte dies jedoch ab.
"Eine Strafbarkeit wegen versuchten Diebstahls durch das Abhängen der ursprünglich im Schaukasten befestigten Plakate scheidet bereits aus, da die Plakate hinter dem Kasten versteckt aufgefunden wurden. Eine Zueignungsabsicht kann daher nicht festgestellt werden."

Auch den Vorwurf der Sachbeschädigung lehnt die Staatsanwältin ab: "Auch waren die ursprünglich befestigten Plakate noch intakt, sodass eine Sachbeschädigung allein im Sinne des Abs. 2 nicht in Betracht kommt."
Doch die Hausdurchsuchungs- und DNA-geile Staatsschutzabteilung 521 bekommt noch einen Seitenhieb ab: "Das Verfahren gegen den Beschuldigten war daher ohne weitere Ermittlungen einzustellen."

Bereits im Oktober 2019 musste ein mit großem Aufwand organisierter Gerichtsprozess wegen Adbusting eingestellt werden. Damals scheiterte die Kriminalisierung des LKAs schlicht an der Frage, was genau eigentlich der Sachschaden beim Entfernen eines Plakates aus einer Werbevitrine sei.

plakativ, 25.06.2020 07:12


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Erstellt: 2020-06-19 08:21:08
Aufrufe: 937

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