2. Pandemieschutzgesetz ohne Datenschutz
Es waren (wegen Corona) nur wenige Abgeordnete im Bundestag anwesend - aber wieso waren das alle nur Abnicker? Der Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber hatte die Gesetzesvorlage scharf kritisiert. Er sieht die staatliche Begründungspflicht für Grundrechtseingriffe faktisch ausgesetzt.
Telepolis schreibt: Das zweite Pandemieschutzgesetz verlangt, dass künftig u.a. bundesweit personenbezogene Daten von nicht infizierten Bürgern nach erfolgter negativer Testung (SARS-CoV und SARS-CoV-2) staatlich erfasst und an das Gesundheitsminister Spahn unterstellte Robert-Koch-Institut weitergeleitet werden müssen (Spahn will auch Daten von Nicht-Infizierten).
Nach der europaweit gültigen DSGVO wäre für so ein Datenmonster mit sensiblen Gesundheitsdaten genau zu prüfen, welche Daten wo und wie lange und zu welchem Zweck gespeichert werden sollen. Von dem Grundrecht des "informationellen Selbstbestimmungsrechts" ist in dem Gesetz und seiner Begründung jedoch nichts zu lesen. Der Bundesdatenschutzbeauftragte und seine Kritik werden einfach schlicht ignoriert.
Das Parlament hat unter Missachtung des rechtsstaatlichen Verhältnismäßigkeitsprinzips erhebliche Eingriffe in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung in Minibesetzung und ohne große Debatte gebilligt. Nachdem auch der Bundesrat dem Gesetz bereits am Folgetag zugestimmt hat, fehlt nun nur noch die Unterschrift des Bundespräsidenten.
Was die anderen Ministerien, z.B. das Justizministerium zu so einem schludrigen Gesetzestext sagen, wird von der Pressestelle nicht verraten. Gab es überhaupt Stellungnahmen zu diesem Schnellschuss? Kein Kommentar ...
Von parlamentarischer Kontrolle kann im Bundestag zur Zeit wohl keine Rede sein. Wieder bleibt nur der Gang zum BVerfG ...
Mehr dazu bei https://www.heise.de/tp/features/Vertrauen-ohne-Kontrolle-Datenschutz-ausgehebelt-4723641.html
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Erstellt: 2020-05-21 01:05:46 Aufrufe: 1170
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