30.04.2020 "Kontaktpersonen" in der Fahndungsdatei

Quarantänedaten beim Landeskriminalamt?

Sachsen-Anhalt ließ die Quarantänedaten beim Landeskriminalamt speichern. Wie kann so etwas passieren?

Jede/r Beschäftigte im Öffentlichen Dienst, erst Recht bei Polizei und Sicherheitsbehörden bekommt bereits in der Ausbildung aber auf jeden Fall bald nach seiner Einstellung, eine Schulung zum Schutz personenbezogener Daten. Jede/r müsste also wissen, dass Gesundheitsdaten zu den besonders geschützten sensiblen Daten gehören.

Trotzdem haben Sachsen-Anhalts Gesundheitsämter Daten von Menschen an die Polizei übermittelt, die unter Quarantäne standen und gespeichert wurden diese dann in der Fahndungsdatenbank des Landeskriminalamts (LKA). Betroffen waren davon auch Kontaktpersonen von Erkrankten und RückkehrerInnen aus Risikogebieten.

Auch in Niedersachsen, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern und Baden-Württemberg waren ähnliche Dinge passiert. Allerdings wurden diese "Fehler" schnell korrigiert, nicht so in Sachsen-Anhalt, wo inzwischen weitere 4 Wochen vergingen. Ende März  verpflichtete das Innenministerium die Gesundheitsämter, sämtliche Quarantänefälle "unverzüglich" an die Polizei zu übermitteln und beruft sich auf eine Empfehlung des RKI. Das RKI hatte jedoch nie davon gesprochen, die Polizei zur Kontrolle von Quarantänen einzusetzen.

Hinzu kommt ein unmögliches Vorgehen

Die Gesundheitsämter schicken die Datensätze von 915 Menschen per unverschlüsselter Mail in (Kennwort-geschützten) Excel-Dateien an die Polizei mit Namen, Adressen und Angaben zur Nationalität der Betroffenen. Diese landen beim LKA in einem "Funktionspostfach". Niemand denkt daran ein gesondertes Postfach für diese sensiblen Daten einzurichten. Nebenbei: Welche Hilfe bringt die Angabe der Nationalität, wo das Virus sich auch nicht darum schert?

Nun erhärtet sich jedoch ein weiterer Verdacht, dass es in Sachsen-Anhalt von Anfang an um etwas anderes geht, nämlich die Strafverfolgung von Quarantäneverstößen. mdr Sachsen-Anhalt schreibt:

Das Ministerium fordert das LKA auf, die Daten für die Dauer der Quarantäne in der "Personenfahndung mit der Anlass-Zweck-Kombination" zu speichern. Einer Datenbank also, in der genauso zur Fahndung ausgeschriebene GewalttäterInnen stehen. "Die Daten werden an die Abteilung übermittelt, die für schwere Straftäter zuständig ist", sagt die Linken-Politikerin Quade darüber später dieser Redaktion. "Das ist eine unzulässige Kriminalisierung."

Nachdem sich mehrere kommunale Träger und der Kreis Wittenberg mit 8000 unter Quaratäne befindlichen Bürgern an den Datenschutzbeauftragten wenden, erfährt dieser erst von dem Erlass, der ihm vorher zur Begutachtung hätte vorgelegt werden müssen. Am 31.3. erklärt er den Erlass für rechtswidrig und das Innenministerium verzichtet auf eine "datenschutzfreundlichere Lösung".

Offen ist bis heute, wann es welche Datenübermittlungen gab und was mit diesen Daten geschehen ist. Dazu soll es kommende Woche im Koalitionsausschuss ein Gespräch zwischen Grünen, CDU und SPD, die gemeinsam die Landesregierung stellen, ein Gespräch geben.

Mehr dazu bei https://www.mdr.de/sachsen-anhalt/landespolitik/gastbeitrag-sachsen-anhalt-hat-quarantaene-daten-coronalisten-an-polizei-uebermittelt-100.html


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Erstellt: 2020-04-30 17:25:29
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