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Gefahren und Risiken bei elektronischen WahlenNach unserer Kritik an der Corona App müssen wir uns nun einem ähnlichen Thema widmen. Wenn wir schon der "Digitalisierung" nicht vertrauen unsere Kontakte richtig zu messen und verantwortungsvoll mit den Daten umzugehen, warum sollten wir dann einer Software vertrauen unsere Stimme richtig zu zählen. Auch das Gerät links im Bild wäre nicht vertrauenswürdig, da es stets nur ein Ergebnis zeigt, es aber nie nachvollziehbar ist wie es zu diesem Ergebnis gekommen ist. In den vergangenen Jahren haben wir zahlreiche Vorfälle beim Einsatz von Wahlcomputern dokumentiert. Zur erneuten Beschäftigung mit dem Thema hat uns die Veranstaltungsankündigung zur eVoteCon20 gebracht, die nun wohl als Webinar stattgefunden hat oder noch soll. Deren Schwerpunktthema ist die geplante Einführung der Online-Sozialwahl in der Bundesrepublik, mit der sich Bundesregierung und Bundestag zur Zeit befassen und die erstmals im Jahr 2023 durchgeführt werden soll. Damit wird erstmals seit dem Urteil des BVerfG gegen den Einsatz von Wahlcomputer bei Landtags- oder Bundestagswahlen von 2009 wieder versucht elektronische Verfahren einzuführen. Deshalb wollen wir hier noch einmal sammeln was für eine (elektronische) Wahl wichtig ist und wo die Gefahren liegen. Forderungen für die Wahlhandlung und Folgerungen für eine elektronische Wahl
Diese Liste ist noch unvollständig, zeigt aber bereits, dass es garantiert keinen finanziellen Grund für die Einführung von eVoting geben kann - der Aufwand wäre immens teuer. Bei der eVoteCon20 waren die Hauptthemen
Beteiligt an der Veranstaltung war auch MitstreiterInnen des Initiativ-Komitees für das Referendum über ein eVoting-Moratorium in der Schweiz. In der Debatte der Schweizer geht es unter anderem um das eVoting-System der Firma Scytl, an dem in den vergangenen Jahren viele und große Sicherheitslecks festgestellt wurden. Scytl hat übrigens auch die Online-Wahl der aktuellen Bundesvorsitzenden der SPD umgesetzt. Damit uns niemand für "Verschwörungstheoretiker" halten muss, verweisen wir auf den Wunschzettel der NSA ("eVoting begs to be mined"), die sich eine Untergrabung, d.h. mindestens Ausspähung oder gleich Manipulation von Online-Wahlen ausdrücklich wünscht. Die Diskussion um eine Corona-sichere Wahl im November in den USA ist in vollem Gange. Die Optionen sind eine auf Briefwahlen reduzierte Wahlhandlung und der Einsatz von elektronischen Mitteln. So möchte Virginia bei der bevorstehenden Wahl sogar die Wahl per Smartphone App zulassen, mit fragwürdiger Gesichtserkennungs-Software und Übertragung des Ergebnisses über das Internet. Das wäre eine Negation aller oben aufgeführten Forderungen nach einer geheimen und fälschungssicheren Wahlhandlung. In eigener Sache können wir berichten, dass unser Anonymes Abstimmungstool, welches wir öffentlich anbieten und für unsere Vereinsarbeit nach der Satzung auch nutzen können, zwar einige der obigen Forderungen erfüllt aber trotzdem einige Sicherheitsanforderungen nicht erfüllen kann, weil wir keine Kontrolle über die Administratoren auf den Servern haben. Mehr dazu bei http://evotecon.de/2020/01/02/evotecon20/ Kategorie[21]: Unsere Themen in der Presse Short-Link dieser Seite: a-fsa.de/d/38R Link zu dieser Seite: https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/7226-20200407-e-voting-oder-lieber-nicht.html Link im Tor-Netzwerk: http://a6pdp5vmmw4zm5tifrc3qo2pyz7mvnk4zzimpesnckvzinubzmioddad.onion/de/articles/7226-20200407-e-voting-oder-lieber-nicht.html Tags: #e-voting #Sozialwahl #Bundestagswahl #Sicherheitslücken #Hacking #Volksabstimmung #Wahlcomputer #USA #NSA #Datenbanken #Informationsfreiheit #Anonymisierung #Meinungsfreiheit #Pressefreiheit #Internetsperren #Netzneutralität #OpenSource #Unschuldsvermutung #Verhaltensänderung #BSI #Wahlcomputer Erstellt: 2020-04-07 10:22:12 Aufrufe: 970 Kommentar abgeben |
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