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23.10.2009 "Kompromiss" zur Vorratsdatenspeicherung unverständlich und inakzeptabel

"Kompromiss" zur Vorratsdatenspeicherung unverständlich und inakzeptabel

Die im Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung zusammengeschlossenen Bürgerrechtler, Datenschützer und Internetnutzer halten den Kompromiss von FDP, CDU und CSU zur Vorratsdatenspeicherung für inakzeptabel und weisen die sachlich falsche Kritik von Polizeifunktionären entschieden zurück. Für die weiteren Koalitionsverhandlungen fordert der Arbeitskreis die Absetzung von Wolfgang Schäuble als Bundesinnenminister.

"Nach dem zwischen Schäuble und Leutheusser-Schnarrenberger vereinbarten Kompromiss soll die verdachtslose und flächendeckende Aufzeichnung unserer Telefon-, Handy- und E-Mail-Benutzung unverändert fortgesetzt werden", kritisiert Sandra Mamitzsch vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung. "Eine Einschränkung des staatlichen Datenzugriffs ist keineswegs die angekündigte 'Aussetzung der Vorratsdatenspeicherung' und ändert nichts an dem inakzeptablen Risiko einer missbräuchlichen Nutzung oder eines versehentlichen Bekanntwerdens unserer privaten, geschäftlichen und politischen Kommunikationsbeziehungen. Wenn der Staat die ohne Anlass aufgezeichneten Informationen über unsere Kommunikationspartner und Bewegungen bis auf weiteres grundsätzlich nicht mehr nutzen will, dann ist es vollends unverständlich, warum die Speicherung gleichwohl fortgesetzt werden soll. FDP, CDU und CSU müssen Telefongespräche und E-Mails endlich wieder ebenso anonym und spurenlos ermöglichen wie es bei persönlichen Gesprächen und Briefen der Fall ist. Um die Grundrechte zu verteidigen, reicht es nicht nur passiv abzuwarten und sich auf die Entscheidungen des Grundrechte und des EuGH zu verlassen."

Mehr dazu bei http://www.vorratsdatenspeicherung.de/content/view/340/1/lang,de/

Anmerkung:

Im Entwurf des Koalitionsvertrags steht zur Vorratsdatenspeicherung: "Wir werden den Zugriff der Bundesbehörden auf die gespeicherten Vorratsdaten der Telekommunikationsunternehmen bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über die Verfassungsmäßigkeit der Vorratsdatenspeicherung aussetzen und bis dahin auf Zugriffe zur Abwehr einer konkreten Gefahr für Leib, Leben und Freiheit beschränken."

Diese Formulierung würde tatsächlich nur den Zugriff von BKA, BND, BfV  und Generalbundesanwalt einschränken, während im Bereich der  Strafverfolgung (Polizeien und Staatsanwaltschaften der Länder) alles  beim alten bliebe. Vorratsdaten werden schätzungsweise in über 90% der  Fälle zur Strafverfolgung genutzt, so dass die geplante Formulierung kaum etwas an der Nutzung der Vorratsdaten ändern würde. Besonders unglaublichist wie falsch der vermeintliche Erfolg von Seiten der FDP kommuniziert wurde.


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Erstellt: 2009-10-23 08:35:52
Aufrufe: 3444

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