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01.03.2020 Presseverlage gegen neuen Medienstaatsvertrag

Google darf "zensieren"

Vorgestern hat ein US Gericht festgestellt, dass Google nicht "public" sei, sondern als Wirtschaftsunternehmen seine gefundenen Suchergebnisse filtern darf. Über die Reichweite dieser Entscheidung ist im Netz noch nichts zu finden.

Für uns in Europa ist jedoch eine völlig andere Entwicklung in eine ähnliche Richtung wichtig. Nach der von uns vehement bekämpften Verabschiedung der Upload Filter Richtlinie in der EU (Artikel 11 und 13), müssen nun die nationalen Gesetzgebungen daran angepasst werden (Berlin gegen Artikel 13 ). Dabei geht auch um das sogenannte Leistungsschutzrecht, eine Bezahlung für das Zitieren von Presseveröffentlichungen (Rechteinhaber streiten über Uploadfilter ). Dazu wird in Deutschland der Medienstaatsvertrag geändert.

Sehr zum Ärger der Presseverleger, die auf ein durchsetzungsstarkes Leistungsschutzrecht bauen und Suchmaschinen und News-Aggregatoren zur Kasse bitten wollen, wird der neue Medienstaatsvertrag der Länder, der im September in Kraft treten soll, eine breite Ausnahme im geplanten Diskriminierungsverbot von "journalistisch-redaktionell gestalteten Angeboten" für Google & Co. enthalten.

Heise schreibt dazu: Zwar dürfen nach §94 des Vertrags "zur Modernisierung der Medienordnung in Deutschland" "Medienintermediäre" wie Suchmaschinen Inhalte von Presseverlegern nicht diskriminieren. Aber wenn in den Suchergebnissen bestimmte Angebote nicht angezeigt werden, weil der Betreiber diese "aufgrund urheber- bzw. leistungsschutzrechtlicher Regelungen nicht vergütungsfrei anzeigen darf oder kann", so sei dies ein Rechtfertigungsgrund solche Angebote nicht oder erst auf hinteren Plätzen in der Suchreihenfolge anzuzeigen.

Das ist für die Presseverleger, die zunehmend dazu übergehen, ihre Angebote im Internet kostenpflichtig zu gestalten, ein Super-Gau. Damit bliebe ihnen nur die Möglichkeit für eine bessere Rangfolge, z.B. als Werbung zu zahlen. Alle Versuche einer friedlichen Einigung mit Google waren in den letzten Jahren auf verschiedenen Ebenen gescheitert. 

Unsere Befürchtungen kümmern sich bei der Kritik an den Artikeln 11+13 weniger am Umfang der Einnahmen der Presseverlage. Unsere Kritik richtet sich gegen die Möglichkeit der Zensur unliebsamer Meinungen durch die großen Suchmaschinen. Und die Wahrscheinlichkeit dafür steigt mit jedem Urteil oder Gesetz welches die Macht der großen Internetkonzerne zementiert anstatt sie in grundrechtskonforme Bahnen zu lenken.

Mehr dazu bei https://www.heise.de/newsticker/meldung/Leistungsschutzrecht-Google-darf-verguetungspflichtige-Presseangebote-ausblenden-4671466.html


Kommentar: RE:20200301 Presseverlage gegen neuen Medienstaatsvertrag

Soviel ich aus den USA gehört habe, ist das viel prinzipieller als ein Upload Filter. Da geht es um das 1st Amendment, also den Verfassungszusatz, dass die freie Meinungsäußerung nicht unterdückt oder zensiert werden darf.
Und das Gericht hat es Google erlaubt, weil Google keine öffentliche Speakers Corner ist sondern ein privater Konzern, der damit veröffentlichen kann, was er will. Die (Markt-) Macht von Google spielt für den Richter scheinbar keine Rolle.

Sandra, 01.03.2020 15:12


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Tags: #Google #facebook #Zensur #Transparenz #Informationsfreiheit #Anonymisierung #Meinungsmonopol #Meinungsfreiheit #Pressefreiheit #Internetsperren #Netzneutralität #LSR #Leistungschutzrecht #Suchmaschinen #Presseverlage
Erstellt: 2020-03-01 11:49:19
Aufrufe: 824

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