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AfD liess sich Wahlwerbung durch anonyme Geldgeber finanzierenBei zehn Landtagswahlen und der Bundestagswahl profitierte die AfD von anonymer Wahlkampfunterstützung in zweistelliger Millionenhöhe. Deshalb sind wir mit dem Urteil des Berliner Verwaltungsgerichts zur Spendenaffäre um AfD-Chef Meuthen erst einmal zufrieden. LobbyControl e.V. berichtete, dass das Gericht vor wenigen Tagen eine Klage der AfD abwies und bestätigte, dass die Partei wegen verdeckter Wahlkampfhilfe an Meuthen rund 270.000 Euro Strafe zahlen muss. Damit hat das Gericht die geltenden Regeln der Parteienfinanzierung gegen den Versuch der AfD verteidigt, für sich eine Ausnahme vom Rechtsstaat zu beanspruchen. Allerdings bleibt eine beunruhigende Frage offen: Woher kamen die fast 90.000 Euro, mit denen die von der Schweizer Goal AG für Meuthen organisierte Wahlkampagne finanziert wurde? Vor Gericht spielte die wahre Identität der Spender keine entscheidende Rolle. Doch die von der Goal AG erstellte Liste vermeintlicher Geldgeber enthält offensichtlich nur die Namen von Strohleuten. Ihnen war teilweise Geld dafür geboten worden, ihren Namen zu Verschleierungszwecken herzugeben. Die AfD hat in den Spenden-Affären Weidel und Reil ähnliche Strohleute-Listen eingereicht. Und auch bei den viele Millionen Euro schweren Wahlkampagnen zu zehn Landtagswahlen und der Bundestagswahl, die die Goal AG über einen Briefkastenverein organisierte, sind die Geldquellen nicht aufgeklärt. Möglicherweise kommt nie Licht in dieses Dunkel. Das liegt nicht nur an fehlendem Personal bei der Prüfbehörde und den Staatsanwaltschaften, sondern auch an einer Lücke im Parteiengesetz. Dagegen will LobbyControl jetzt vorgehen. Bereits infolge der Parteispenden-Skandale rund um den Flick-Konzern und Kohls schwarze Kassen wurde das Gesetz etwas verschärft. Auch aus dem AfD-Skandal müssen jetzt Konsequenzen gezogen werden: Wahlwerbung durch Dritte darf nicht länger ein Einfallstor für verdeckte Finanzierung sein. Die Millionenspender hinter der Goal AG nutzen das Schlupfloch bisher erfolgreich, um ihre Identität zu verschleiern. Es kann sein, dass am Ende zwar die AfD in allen Fällen illegaler Wahlkampfhilfe Strafe zahlen muss, die Geldgeber jedoch anonym bleiben und ungeschoren davon kommen. Das ermutigt solche lichtscheuen Gestalten natürlich dazu, weiterzumachen und zieht obendrein Nachahmer an. LobbyControl fordert deshalb eine Gesetzesreform, die Drittfinanziers von Wahlkampagnen von vornherein zur Offenlegung zwingt. Das Ziel ist, jeder verdeckten Manipulation des politischen Wettbewerbs einen Riegel vorzuschieben. Das heißt auch: Es geht uns nicht um eine "Lex AfD". Auch Parteisponsoring, von dem andere Parteien profitieren und das bisher in einem quasi rechtsfreien Raum stattfindet, muss endlich einer detaillierten Offenlegungspflicht unterworfen werden. Mehr dazu und Petition unterzeichnen https://www.lobbycontrol.de/2018/11/verdeckte-wahlbeeinflussung-stoppen/ Kategorie[21]: Unsere Themen in der Presse Short-Link dieser Seite: a-fsa.de/d/37u Link zu dieser Seite: https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/7147-20200121-geheime-wahlkampfunterstuetzung-verbieten.html Link im Tor-Netzwerk: http://a6pdp5vmmw4zm5tifrc3qo2pyz7mvnk4zzimpesnckvzinubzmioddad.onion/de/articles/7147-20200121-geheime-wahlkampfunterstuetzung-verbieten.html Tags: #AfD #Wahlkampfunterstützung #Geldzahlungen #Parteienfinanzierung #Spenden #Transparenz #Informationsfreiheit #Anonymisierung #Rechtsaußen #Neo-Nazis #NSU #Faschisten #Rassismus Erstellt: 2020-01-21 09:03:37 Aufrufe: 762 Kommentar abgeben |
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