17.01.2020 Gesichtserkennung in der Strafverfolgung

Gesichtserkennungstechnologie und Strafverfolgung

Als Mitglied der Fundamental Rights Platform (FRA) dokumentiert Aktion Freiheit statt Angst regelmäßig deren Veröffentlichungen, wenn sie unsere Themen betreffen. Heute berichtet die FRA über Gesichtserkennungstechnologie, ein Thema welches wir im Zusammenhang mit dem Projekt am Berliner Bahnhof Südkreuz eingehend untersucht und für gefährlich eingeschätzt hatten. Die FRA schreibt:

Gesichtserkennungstechnologie: Grundrechtliche Erwägungen im Zusammenhang mit der Strafverfolgung

Weltweit setzen private Unternehmen und Behörden zunehmend Gesichtserkennungstechnologie ein. Mehrere EU-Mitgliedstaaten erwägen, testen oder planen nun, sie auch zu Strafverfolgungszwecken einzusetzen. Diese Technologie unterstützt zwar potenziell die Bekämpfung des Terrorismus und die Aufklärung von Verbrechen, sie beeinträchtigt aber auch die Grundrechte der Menschen. Ein neues Papier der Agentur für Grundrechte (FRA) befasst sich mit den grundrechtlichen Auswirkungen des Einsatzes von Live-Gesichtserkennungstechnologie und konzentriert sich dabei auf deren Einsatz zu Strafverfolgungs- und Grenzschutzzwecken.

Die Gesichtserkennungstechnologie kann auf viele verschiedene Arten eingesetzt werden, z. B. zur Überprüfung der Identität einer Person, zur Überprüfung, ob sich eine Person auf einer Liste von Personen befindet, und sogar zur Kategorisierung von Personen nach verschiedenen Merkmalen. Die Live-Gesichtserkennungstechnologie erkennt alle Gesichter auf Videomaterial und vergleicht die Gesichter dann mit Beobachtungslisten, die möglicherweise im öffentlichen Raum eingesetzt werden.

Obwohl die Genauigkeit dieser Erkennungstechnologien immer besser wird, bleibt das Risiko von Fehlern real - insbesondere für bestimmte Minderheitengruppen. Außerdem wissen die Personen, deren Bilder erfasst und verarbeitet werden, möglicherweise nicht, dass dies geschieht - und können so möglichen Missbrauch nicht in Frage stellen.

Behörden, die die Technologie im wirklichen Leben einsetzen wollen, müssen diese Grundrechtsprobleme ernst nehmen.

In dem Papier der FRA "Gesichtserkennungstechnologie: Grundrechtliche Erwägungen im Zusammenhang mit der Strafverfolgung"
werden die grundrechtlichen Herausforderungen skizziert und analysiert, die sich ergeben, wenn Behörden die Technologie der Gesichtserkennung im realen Leben zu Strafverfolgungszwecken einsetzen.

Es wurden Schlüsselaspekte identifiziert, die vor dem Einsatz dieser Technologie in der Praxis zu berücksichtigen sind:

Weitere Informationen über das Forschungsprojekt der FRA zu künstlicher Intelligenz, großen Datenmengen und Grundrechten finden Sie unter:
https://fra.europa.eu/en/project/2018/artificial-intelligence-big-data-and-fundamental-rights

FRA - FRP
Agentur der Europäischen Union für Grundrechte
Schwarzenbergplatz 11
1040 Wien, Österreich

Mehr dazu bei https://fra.europa.eu/en/publication/2019/facial-recognition

 


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Erstellt: 2020-01-17 00:44:22
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