20.10.2009: Datenklau bei SchülerVZ
Mindestens zwei Hacker haben bis zu einer Million Profile der Online-Plattform SchülerVZ kopiert. Gegen einen 20-Jährigen ist Haftbefehl erlassen worden. Datenschützer raten Nutzern, mit Informationen sparsam umzugehen. Die Betreiber der VZ-Netzwerke haben bereits darauf hingewiesen, dass die Daten der Nutzer nicht aus den Datenbanken der Netzwerke stammen, sondern einfach aus den Nutzerprofilen kopiert wurden.
Gegen den Mann werde wegen des Ausspähens von Daten und versuchter Erpressung ermittelt, erklärte ein Sprecher der Berliner Staatsanwaltschaft. Der 20-Jährige soll versucht haben, die Daten zu verkaufen.
Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar warnte unterdessen davor, persönliche Daten ins Netz zu stellen.
Hamburgs Justizsenator Till Steffen fordert den Gesetzgeber. "Die derzeitigen gesetzlichen Ansätze beim Datenschutz sind unzureichend", sagte er exklusiv dem Abendblatt. "Wir brauchen einen klaren pauschalierten Anspruch auf Schadenersatz für die Bürger. Außerdem sollte die Beweislast umgekehrt werden. Bisher war es für die Betroffenen kaum möglich nachzuweisen, wie genau bei welchem Unternehmen ihre Daten missbraucht wurden."
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und http://www.dcrs.de/datenschutz-reaktionen-auf-datenklau-bei-schuelervz,368238
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Tags: #Schueler-VZ #datenklau #Verbraucherdatenschutz #Datenschutz #Erpressung #BDSG #Rechtsanspruch #Beweislast
Erstellt: 2009-10-20 07:29:27 Aufrufe: 3466
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