17.11.2019 Droht ein Ende der Routerfreiheit?

Einige Provider wollen zum Zwangsrouter zurück

Wer von zu Hause ins Internet möchte, braucht einen Router, einen Übergabepunkt der Signale an einen Provider. War dies bis in die 80-iger Jahre streng geregelt, durch Geräte, die sogar eine "Postzulassung" haben mussten, so wurde im August 2016 in einem Urteil vom Landgericht Koblenz der Provider 1&1 dazu verurteilt, nicht länger den Eindruck zu erwecken, dass beim Online-Bestellen von DSL-Tarifen einer der angebotenen Router erforderlich sei. Die Klage angestrengt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv). Damit wurde der Änderung im Telekommunikationsgesetz (TKG) aus 2016 Rechnung getragen, dass Kunden ihren Router selbst wählen dürfen.

Nun wollen aktuell die Deutsche Telekom, ANGA, BUGLAS, VATM und VKU diese Freiheit des Kunden einschränken. Bei ihnen hört sich das allerdings ganz neutral an. Sie stellen  in einem gemeinsamen Positionspapier fest, dass ein wesentlicher Teil des Telekommunikationsgesetzes "nicht europarechtskonform" sei, sondern gegen europäische Vorgaben des EECC (Regulation (EU) 2018/1972) verstoße. Damit meinen sie den § 45d Abs. 1 S. 2 TKG, in dem die "gesetzliche Festlegung des Netzabschlusspunktes" definiert ist. Formal begründen sie ihre Offensive mit der Definition des Netzabschlusspunktes in § 45d als "ein passiver Netzabschlusspunkt". Die von ihnen angebotenen Router sind zwar aktive Komponenten, liegen aber bereits hinter der Netzabschluss-Steckdose.

Ihre Argumentation richtet sich deshalb auf "optische Signale via Glasfaser am Ende", die nach ihrer Ansicht "stets der aktiven Signalumsetzung" bedürfen, "damit sie beim Kunden wieder in die jeweiligen Einzeldienste 'entflochten' werden". Der Unterschied zum DSL Router mit VoIP erschließt sich uns nicht, auch hier werden die Dienste (Daten und Telefon) "entflochten".

Hintergrund dieses Angriffs auf die Freiheit des Kunden bei der Routerwahl ist wohl eher ihre Preispolitik, die in letzter Zeit immer findiger wurde:

Es wird spannend, wie die Bundesnetzagentur auf das Positionspapier reagieren wird.

Mehr dazu bei https://www.heise.de/newsticker/meldung/Provider-gegen-Kunden-Wiederbelebung-des-Routerzwangs-droht-4583031.html
und https://www.heise.de/newsticker/meldung/Urteil-1-1-darf-Kunden-keinen-bestimmten-Router-aufzwingen-4454095.html
und https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/5383-20160204-ab-1-august-freie-routerwahl.htm


Kategorie[21]: Unsere Themen in der Presse Short-Link dieser Seite: a-fsa.de/d/36h
Link zu dieser Seite: https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/7077-20191117-droht-ein-ende-der-routerfreiheit.htm
Link im Tor-Netzwerk: http://a6pdp5vmmw4zm5tifrc3qo2pyz7mvnk4zzimpesnckvzinubzmioddad.onion/de/articles/7077-20191117-droht-ein-ende-der-routerfreiheit.htm
Tags: #TKG #Routerfreiheit #Überwachung #1&1-Urteil #Routerwahl #Endgeräte #Europarecht #EU #Telekom #Freizügigkeit #Verhaltensänderung #Verschlüsselung #Anonymisierung
Erstellt: 2019-11-17 10:26:23
Aufrufe: 1092

Kommentar abgeben

Für eine weitere vertrauliche Kommunikation empfehlen wir, unter dem Kommentartext einen Verweis auf einen sicheren Messenger, wie Session, Bitmessage, o.ä. anzugeben.
Geben Sie bitte noch die im linken Bild dargestellte Zeichenfolge in das rechte Feld ein, um die Verwendung dieses Formulars durch Spam-Robots zu verhindern.

Wir im Web2.0


Diaspora Mastodon Twitter Youtube Tumblr Flickr FsA Wikipedia Facebook Bitmessage FsA Song


Impressum  Datenschutz  Sitemap