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06.11.2019 Hartz-IV-Sanktionen teilweise verfassungswidrig

Grundrecht auf Menschenwürde partiell wieder hergestellt

Warum muss es immer 8 bis 10 Jahre dauern, bis der Staat von den höchsten Gerichten gesagt bekommt, dass seine Gesetze gegen die Grund- und Menschenrechte verstoßen?

Gestern hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) nun entschieden, dass die Hartz-IV-Sanktionen in Teilen verfassungswidrig sind. Bei der Klage ging es darum, wie weit der Staat den Menschen eine zum Leben notwendige Leistung kürzen darf. Das Urteil stellt nun fest, dass das vom Grundgesetz geschützte Existenzminimum durch die Sanktionen nicht in Frage gestellt werden darf. Das ist eine Frage der Menschenwürde, die nicht angetastet werden darf.

Im einzelnen legen die Richter fest, dass Kürzungen von 30% der Hartz-IV Leistungen unter bestimmten Bedingungen aber nicht mehr automatisch über 3 Monate erfolgen dürfen, Kürzungen von 60 oder gar 100% wird es aber ab sofort nicht mehr geben. Der Gesetzgeber ist aufgefordert die bestehenden Regelungen zu verändern. Die Bescheide von zur Zeit Betroffenen müssen ab sofort "von Amts wegen" geändert werden, eine Rückerstattung einbehaltener Leistungen sieht das Urteil nicht vor.

Hier eine erste Einschätzung von Ralph Boes, der sich über Jahre für die Klage in Karlsruhe eingesetzt hat.

Liebe Freunde -
gerade erst wieder zurück aus Karslruhe ...

Habe das Urteil zunächst nur im Gerichtssaal gehört, aber noch nicht gelesen. Und vor allem auch: noch nicht verdaut.

Aber in vielerlei Hinsicht scheint es der Hammer zu sein. Sanktionen sind zwar noch erlaubt - d.h., dass es noch nicht um bedingungsloses Grundeinkommen, noch nicht einmal um eine sanktionsfreie Grundsicherung geht - aber die Grenzen der Sanktionen sind jetzt äußerst streng gesetzt.

Sanktionen sind kein "Muss" mehr und der Delinquent hat eine sehr viel höhrere Möglichkeit, sie abzuwenden. Keine Sanktionen über 30 Prozent - aber auch diese nicht automatisch und nicht mehr drei Monate. Mündliche Anhörung vor der Sanktion - und der Sanktionierende muss nachweisen, dass die Sanktion geeignet ist, den Hartz-IV-Betroffenen ZUM ARBEITSMARKT zu führen. Deutet das ein Ende der sinnfreien Beschäftigungen an? Sanktionen dürfen nicht zur Bevormundung, Erziehung oder Besserung missbraucht werden. Das Existenzminimum steht einem zu, auch wenn man ein komplettes Arschloch ist. Usw. usf.

Gemessen an der Idee des bedingungslosen Grundeinkommens ist das sicher "nur ein Schritt", wenn auch sicher schon in die richtige Richtung. Gemessen an dem Leid der schwer Sanktionierten, ist der Schritt aber gewaltig. Wenn das sogenannte "soziokulturelle Lebensmnimum" auch unterschritten wird, bleiben Wohnung, Krankenkasse und 70 Prozent des Regelsatzes doch erhalten.

"Der Stöpsel ist raus aus dem System" hat eine Freundin geschrieben - und bei allen Mängeln, die noch vorhanden sind, stimmt das SICHER!

Ich bin ja absolut kein Jurist und direkt mit juristischer Legasthenie geschlagen. Deswegen hat mich besonders gefreut, dass (auch) Harald Thomé und Roland Rosenow vom Tacheles-Verein das Urteil als das absolute Maximum betrachten, dass zur Zeit zu erreichen war.

"Wenn Sie jetzt noch Fragen haben, wenden Sie sich vertrauensvoll an Ihr Jobcenter und an ihren Fallmanager oder Arbeitsvermittler." (Ironie off)

Die Sache hat aber natürlich VIELE Seiten. Z.B. auch die, die mir in einer SMS mitgeteilt wurde. Da hat ein bester Freund gratuliert - dann aber dazu geschrieben: "Dahinter liegt die bittere Frage, was unsere Verfassung, unsere Rechtsprechung noch wert ist, wenn schreiende Ungerechtigkeit 15 Jahre lang wüten darf ..."

Diesem Satz können wir uns nur anschließen, wen wir an die (wiederholten) Urteile zur Vorratsdatenspeicherung, zur BKA Novelle, zum Lauschangriff und Bundestrojaner , ... denken, wo die Politik die Urteile durch neue fast inhaltsgleiche Gesetze verbiegt und immer wieder mindestens 8 Jahre bis zum nächsten Urteil vergehen.

Mehr dazu bei https://www.tagesschau.de/inland/hartz-vier-urteil-105.html
und https://www.neues-deutschland.de/artikel/1128212.hartz-iv-wenn-karlsruhe-den-feuerloescher-spielt.html
und https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/6750-20190108-hartz-iv-sanktionspraxis-vor-gericht.htm
und https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/6759-20190116-zweiter-verhandlungstag-im-bverfg-zu-hartz-iv.htm


Kommentar: RE: 20191106 Hartz-IV-Sanktionen teilweise verfassungswidrig

leider nur "teilweise".
Wie kann eine Unterschreitung eines vom GG "geschützten" Wertes Verfassungskonform sein?

To. 06.11.2019 23:44


RE: 20191106 Hartz-IV-Sanktionen teilweise verfassungswidrig

https://www.tagesschau.de/kommentar/hartz-vier-urteil-103.html
der kommentar regt mich immer noch auf.
was würden die geringverdiener sagen? (haha ich kotz!) urlaub an der adria (doppelkotz)
was für 'ne dummschwätzerin!

Ke., 07.11.2019 10:45


Kategorie[21]: Unsere Themen in der Presse Short-Link dieser Seite: a-fsa.de/d/365
Link zu dieser Seite: https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/7065-20191106-hartz-iv-sanktionen-teilweise-verfassungswidrig.html
Link im Tor-Netzwerk: http://a6pdp5vmmw4zm5tifrc3qo2pyz7mvnk4zzimpesnckvzinubzmioddad.onion/de/articles/7065-20191106-hartz-iv-sanktionen-teilweise-verfassungswidrig.html
Tags: #BVerfG #Urteil #HartzIV #Grundrechte #Menschenrechte #Soziales #Sanktionen #Klage #Gleichberechtigung #Gender #Diskriminierung #Ungleichbehandlung #Gewerkschaft #Mitbestimmung #Koalitionsfreiheit
Erstellt: 2019-11-06 09:55:39
Aufrufe: 946

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