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19.10.2009 Verstoß gegen Datenschutz ist kein Bagatelldelikt

19.10.2009: Verstoß gegen Datenschutz ist kein Bagatelldelikt

Arbeitnehmerüberwachung und die Datenskandale bei großen deutschen Unternehmen haben Verbraucher, Arbeitnehmer und Unternehmen aufgerüttelt. Rekordbußgelder hat der Berliner Datenschutzbeauftragte für das Jahr 2008 vermeldet, allein 1,3 Millionen Euro wegen Verstößen gegen den Datenschutz sind gegen eine Lebensmittelkette verhängt worden.

Waren Datenverstöße früher noch ein belächeltes Bagatelldelikt, können nun Geldbußen von gut 300 000 Euro verhängt werden. In schweren Fällen kann die Strafe auch deutlich höher ausfallen. Bereits einfache Verstöße können bis zu 50 000 Euro kosten. Zudem genießen die Datenschutzbeauftragten in Unternehmen künftig einen Sonderkündigungsschutz, genauso wie Betriebsräte.

Mehr dazu bei http://www.welt.de/die-welt/finanzen/article4892652/Verstoss-gegen-Datenschutz-ist-kein-Bagatelldelikt.html


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Tags: #Datenschutz #Bagatelldelikt #Geldstrafe #Ueberwachung #Arbeitnehmerdatenschutz #Verbraucherdatenschutz
Erstellt: 2009-10-19 07:35:06
Aufrufe: 4730

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