"TaUAS können Übersättigungsangriffe ausführen"
Dabei werden sie den Gegner nicht durch ihre Schönheit blenden, wie die nette Roboterin auf dem Bild. Die Bundeswehr will ihre Landstreitkräfte mit sogenannten taktischen unbemannten Flugsystemen (TaUAS) ausrüsten. Diese sollen in erster Linie, wie Spielzeugdrohnen aufklärerisch tätig sein. Im Ernstfall sind sie aber, wie das Positionspapier Künstliche Intelligenz in den Landstreitkräften behauptet, mit "Wirkmitteln" ausgerüstet, die Gefechtsfahrzeuge oder empfindliche Komponenten von leichten gepanzerten Fahrzeugen bekämpfen können.
Dazu werden diese Geräte ihre für Soldaten auf jeden Fall tödliche Sprengladungen einzeln oder im Schwarmverbund auslösen. Trotzdem beharrt die Bundeswehr darauf, diese nicht als "autonom" zu bezeichnen. Die Bundeswehr vermeidet den Begriff "autonome Waffensysteme", um öffentlicher Kritik zu entgehen. Nach der Definition des US-Militärs, wonach autonome Waffensysteme, einmal aktiviert, ihre Ziele ohne weitere Einwirkung durch Menschen auswählen und bekämpfen können, müssen die vom Amt für Heeresentwicklung angestrebten Geräte in diese Kategorie eingeordnet werden.
Damit dreht die Bundeswehr weiter an einer gefährlichen Rüstungsspirale und unterminiert die Bemühungen des für Rüstungskontrolle zuständigen Auswärtigen Amtes bei den entsprechenden UN-Verhandlungen in Genf.
Mehr dazu bei https://www.heise.de/newsticker/meldung/KI-und-Bundeswehr-Auf-dem-Weg-zu-autonomen-Waffensystemen-4572744.html
und https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/6263-20171121-un-beraet-ueber-autonome-waffensysteme.htm
und das sehr sehenswerte Video über Slaughterbots bei https://www.youtube.com/watch?v=9CO6M2HsoIA
Kommentar: RE: 20191031 Bundeswehr will beim Roboterkrieg mitspielen
Liebe Friedensfreunde,
die Entwicklungen im Bereich der Forschung über unbemannte und insbesondere autonome Waffensysteme (LAWS) nehmen seit Jahren beunruhigend an Fahrt auf. Nicht wenige Experten sehen die Gefahr eines neuen Wettrüstens auch in dieser Waffengattung. Seit 2014 bemüht man sich im Umfeld der Convention on Conventional Weapons (CCW) der UN in Genf um die Ingangsetzung eines politischen Prozesses zum Verbot oder zumindest zur wirksamen Rüstungsbegrenzung in diesem Feld.
Der Unterausschuss Abrüstung, Rüstungsbegrenzung und Nicht-Weiterverbreitung (UA ARN) des Deutschen Bundestages führt am 6. November 2019 ab 18 Uhr eine Anhörung mit verschiedenen Experten zur Problematik durch. Anlass sind zwei Anträge, ein Antrag der GRÜNEN und einer der Linksfraktion, die beide diese Thematik behandeln (siehe Anhang), die bevorstehende Staatenkonferenz der CCW zu diesem Thema und die Haltung der Bundesregierung.
Ort der Anhörung ist der Saal 4.300 im Paul-Löbe-Haus des Deutschen Bundestages. ACHTUNG! Es besteht Anmeldepflicht
Die Anhörung ist öffentlich. Der Vorsitzende des Unterausschusses, Matthias Höhn (DIE LINKE. im Bundestag), lädt alle an der Thematik Interessierten zu dieser Anhörung herzlich ein. Bitte sendet diese Information auch über Eure Verteiler weiter.
Fraktion DIE LINKE, 01.11.2019 17:04
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Erstellt: 2019-10-31 09:12:35 Aufrufe: 962
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