09.10.2019 Prozess wegen Veränderung von Werbeplakaten

"Satirische Plakate gefährden die Grundordnung"

Sogar im Verfassungsschutzbericht unter der Rubrik Linksextremismus werden Adbustingaktionen im Vorfeld des Berliner Polizeikongresses aufgeführt.

Neben physischen Angriffen auf Polizeikräfte versuchen Linksextremisten gezielt, die Polizeibehörden allgemein in der Öffentlichkeit zu diskreditieren. Dazu bedienen sie sich neben den klassischen Verbreitungsformen wie Printmedien auch der Aktionsform des "Adbustings".

Verfassungsschutzberichts für das Jahr 2018, S. 27

Nun ist Papier ja geduldig und was sollen die Beamten denn sonst über Linke in den Bericht schreiben, wenn gleichzeitig Rechte mit Körperverletzung und Morden aktiv sind. Aber auch die Polizei wird intensiv eingespannt, wenn es gilt Veränderungen auf Werbeplakaten oder deren Austausch zu verfolgen.

Gestern wurde im Raum 500 des Berliner Amtsgerichts eine juristische Premiere verhandelt. Erstmals wurde vor Gericht über Adbusting-Aktionen, das ist die Veränderung von Plakaten aus politischen Gründen, verhandelt. Die Staatsanwältin erntete allerdings Gelächter aus dem Publikum, als sie die Anklageschrift vorlas. Die ausgetauschten Poster enthielten Texte wie "Nazis essen heimlich Falafel" oder "Der Fuchs ist schlau und stellt sich dumm, beim Nazi ist es anders rum" oder "Mimimimi Free Boehmi Satire darf alles humorlose Kackbratze", ein Bezug auf die Diskussion um das Anti-Erdogan-Gedicht des Satirikers Jan Böhmermann.

Für dieses Verfahren wurde ein immenser Aufwand getrieben. Die Polizei hatte die Plakate auf dem Hamburger Hbf fotografiert, dann weitere Belege der Aktion auf Youtube gesucht. Anschlißend wurde alles dem Berliner Landeskriminalamt übergeben. Durch Aufnahmen eines Anwohners einer (!) solchen Aktion kamen die Ermittlungsbehörden auf eine Person. Gegen diese erwirkten sie Durchsuchungsbeschlüsse.

Der Angeklagte argumentiert, dass eine Durchsuchung der Wohnung angesichts des geringen Werts, den die ausgetauschten Plakate hatten, ein unverhältnismäßiger Eingriff in die Grundrechte darstellen. Aber die Richterin wollte sogar noch einen weiteren Gerichtstermin ansetzen, um Mitarbeiter der Firma Wall über den entstandenen Schaden zu befragen.

Am Schluss einigte man sich auf die Einstellung des Verfahrens. Allerdings muss der Angeklagte 1200 Euro an eine gemeinnützige Organisation zahlen oder ersatzweise 120 Sozialstunden ableisten und er verzichtet auf die Herausgabe der bei der völlig unverhältnismäßigen Hausdurchsuchung beschlagnahmten Utensilien.

Versteht noch jemand den Rechtsstaat?

Mehr dazu bei https://www.heise.de/tp/features/Gefaehrdet-Adbusting-die-Grundordnung-4549401.html


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Erstellt: 2019-10-09 09:55:18
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