Die Vorratsdatenspeicherung wird nach Zeitungsinformationen weit weniger stark eingeschränkt, als die Unterhändler der schwarz-gelben Koalition dies behaupten. Die gespeicherten Internet- und Telefonverbindungen sollen auch für die Strafverfolgung genutzt werden können.
Union und FDP haben sich darauf geeinigt, dass die Nutzung der Daten zunächst auf schwere Gefahrensituationen beschränkt sein soll. Das Vorbild für diese Regelung sei ein Passus des Koalitionsvertrags zwischen CSU und FDP in Bayern. Dabei beziehe sich dieser Passus lediglich auf die sogenannte Gefahrenabwehr, also auf das Vorfeld von konkreten Straftaten.
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Erstellt: 2009-10-18 08:07:31 Aufrufe: 6766
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