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Offener Brief an Bundestagspräsident SchäubleEine Künstlergruppe die vom "Vereins zur Erneuerung der Bundesrepublik an ihren eigenen Idealen" unterstützt wird, hatte der Bundesrepublik Deutschland zum 70. Geburtstags des Grundgesetzes ein Geschenk übergeben, eine Stele mit dem Artikel 20 GG, der bis dahin in der Stelenreihe am Bundestag noch fehlte. Leider wollte die Beschenkte das Geschenk nicht annehmen und ließ es nachts noch vor dem Geburtstag von der Polizei abräumen. Nun hat die Künstlergruppe vor einigen Tagen in einem Offenen Brief an Herrn Schäuble angekündigt, dass sie die Stele mit dem wichtigen Artikel 20 GG zwischen den geschichtsträchtigen Tagen vom 3.10.-9.11. wieder aufstellen wollen. Sehr geehrter Präsident des deutschen Bundestages, Es stehen dort aber nur die Artikel 1 bis 19 ! Artikel 1 bis 19 stellen die unantastbaren Grundrechte der Bürger der Bundesrepublik, oder die allgemeinen Menschenrechte dar. Erst in Artikel 20 ist die – aus diesen Grundrechten gehobene – Staatsstruktur beschrieben. Umgekehrt ist ein Staat, der sich nicht unmittelbar aus den Grund- und Menschenrechten empfängt und sich nicht bedingungslos an ihnen orientiert, tief fragwürdig, bar der Menschenrechte – wie immer man ihn dann bezeichnen will. Erst beide ZUSAMMEN: die unantastbaren Grundrechte (Artikel 1 bis 19) begründen die Bundesrepublik Deutschland und machen GEMEINSAM erst das Grundgesetz aus. Wir haben den Artikel 20 in gleicher Größe wie die Karavanschen Glasstelen in Buchenholz geschnitzt, die Lettern in Gold gesetzt und die Stele so aufgestellt, dass der Artikel 20 als die Konsequenz der Artikel 1 bis 19 erscheinen konnte und zwischen den Artikeln 1 bis 19 und dem Artikel 20 ein innerer dynamischer Raum entstand. Es war ein bedeutendstes und dem Anlass des 70sten Geburtstages des Grundgesetzes auch würdigstes Ereignis, in der Morgensonne des 18.05. an passendem Orte die Prinzipien unserer Republik in purem Golde leuchten zu sehen. Wir haben die Aufstellung der Stele allerdings ohne behördliche Genehmigung unternommen - selbstverständlich schon deshalb, weil wir aus unserer Erfahrung die behördliche Genehmigung nie erhalten hätten - vor allem aber, weil das Eintreten für den Grundimpuls dieser Republik TIEFER als jede behördliche Genehmigung liegt. Denn nicht nur die Würde des Menschen, sondern auch das Eintreten der Bürger für die verfassungsmäßige Ordnung dieser Republik ist ihrem Wesen nach unantastbar! (s. Artikel 20, Absatz 4) Außerhalb jeden Anstandes und tatsächlich auch außerhalb des behördlichen Rechts wurde die Stele in der Nacht zum 19.05. durch Polizei und Feuerwehr entfernt. Leider gibt es nur Fotos von der polizeilichen Kontrolle am Tag. Das Abräumen der Stele bei Nacht ist nicht dokumentiert. Wir haben dagegen nicht geklagt, weil uns die Abschaffung der Prinzipien der Staatsstruktur bei Nacht und Nebel wie ein wesensgemäß zum Kunstwerk selbst hinzugehörendes Bild für die real waltenden Verhältnisse in unserer Republik erschien, - in denen ihre demokratischen, sozialen und rechtstaatlichen Grundsätze längst außen stehenden Wirtschafts- und Kapitalmarktinteressen zum Opfer gefallen sind, Und wir wollen auch nicht verheimlichen, dass das instinktlose Wegschaffen der Stele durch die Staatsgewalt natürlich mehr als zu erwarten war. Wir wollen zum 70sten Jahr des Grundgesetzes aber nicht nur die real wirkenden Kräfte und Verhältnisse der Bundesrepublik ins Bild bringen, sondern auch die uns entsprechende Antwort geben: Selbstverständlich gehört die Stele wieder an ihren Ort, wie auch bedingungslos der Artikel 20 ins Zentrum allen politischen Handelns gehört. Aus diesem Grunde werden wir den Artikel am Reichstagsufer wieder aufstellen – Sehr geehrter Herr Dr. Schäuble – Wir stellen die Frage auch nicht an Sie als den Politiker der CDU, die die von uns beanstandeten Umstände ja maßgeblich mit zu verantworten hat - sondern an Sie als den Präsidenten des Bundestags, als welcher Sie - unabhängig von irgendwelchen Parteimeinungen - die Grundsätze der Republik im Bundestag zu vertreten haben und auch oberster Dienstherr der den Bundestag schützenden Polizeibehörde sind. Kunst ist Kunst !!! Nicht nur die Verhältnisse der jüngsten Vergangenheit, sondern auch die Verhältnisse der nächsten Zukunft. Mehr dazu bei http://deine-verfassung.de/index.htm Kategorie[24]: Zensur & Informationsfreiheit Short-Link dieser Seite: a-fsa.de/d/357 Link zu dieser Seite: https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/7009-20190911-artikel-20-stele-soll-wieder-aufgestellt-werden.html Link im Tor-Netzwerk: http://a6pdp5vmmw4zm5tifrc3qo2pyz7mvnk4zzimpesnckvzinubzmioddad.onion/de/articles/7009-20190911-artikel-20-stele-soll-wieder-aufgestellt-werden.html Tags: #Stele #Bundestag #VVV #VerfassungvomVolk #Artikel20GG #Versammlungsrecht #Volksabstimmung #Gewerkschaft #Mitbestimmung #Koalitionsfreiheit #Informationsfreiheit #Anonymisierung #Meinungsmonopol #Meinungsfreiheit #Pressefreiheit #Aktion #artikel20gg.de #Grundrechte Erstellt: 2019-09-11 08:29:11 Aufrufe: 1444 Kommentar abgeben |
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