20.08.2019 Europol möchte neue VDS mit "allen Daten"

Ist denn schon Weihnachten?

Das könnte man meinen, wenn man sich die Wunschliste anschaut, die Europol dem EU-Ministerrat vorgelegt hat. 487 Datenkategorien umfasst eine Matrix verschiedenster Daten, die man in einer künftigen Vorratsdatenspeicherung (VDS) enthalten sehen möchte.

Wir haben uns diese Liste einmal angesehen und müssen feststellen, eine solche VDS wird durch das nebenstehende Bild nicht mehr beschrieben. Es wäre die vollkommene und umfassende Überwachung jedes Menschen in der EU.

Wie kann man auf 487 Datenkategorien kommen?

Die Wünsche von Europol gehen weit über eine normale Telefonüberwachung mit den Nummern der Beteiligten und den Zeiten der Verbindung hinaus. Hier einige Beispiele aus der Datenliste, wahrscheinlich haben wir die exotischsten selbst noch nicht entdeckt.

Die Liste enthält beliebig viele weitere schwer erklärbare Abkürzungen, hinter denen sich alles mögliche verbergen kann, eine technische Expertise wird da nötig sein. Interessanter ist dann ein Kapitel im letzten Fünftel der Liste mit der Überschrift "Strictly Necessary". Es gibt also auch bei Europol die Einsicht, dass man sich alles wünschen kann, aber nicht alles bekommt. Allerdings wurde 2018 beim Erstellen der Liste in Workshops mit Spezialermittlern und Forensik-Experten unter damaliger österreichischer Präsidentschaft des EU-Rates als Resümee des Arbeitstreffen festgestellt, dass diese riesige Liste prinzipiell nicht mehr reduziert werden könne. (Das war November 2018, also wirklich vor Weihnachten. ;-)

Inzwischen gibt man zu, dass man z.B. auf Informationen zur Länge der genutzten Antennen, zur Verbindungsqualität oder zur Zahl der Klingeltöne von Nutzern verzichten wolle. Und das, obwohl mehrere Forensiker bestätigt hätten, dass gewisse Banden der organisierten Kriminalität Klingeltöne als Morsezeichen für die Kommunikation nutzten.

Natürlich gehen die Autoren auch auf das "Problem" der Urteile des EuGH zur VDS ein und kommen zu dem Schluss, dass ihre Liste ja nur einen Teil der vorhandenen Kommunikationsdaten umfasst und damit der Formulierung des Gerichts, dass keine "allgemeine und unterschiedslose Vorratsdatenspeicherung" erlaubt sei, entsprechen würde.

Sie unterschlagen dabei den entscheidenden Satz, dass eine "anlasslose Speicherung der Daten aller Menschen" gegen unsere Grundrechte verstößt.

Mehr dazu bei https://www.heise.de/newsticker/meldung/Klingeltoene-und-WhatsApp-EU-Staaten-fuer-maximale-Vorratsdatenspeicherung-4498291.html
und die Datenliste https://digitalcourage.de/sites/default/files/2019-05/WK%2003005%2018.pdf


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Erstellt: 2019-08-20 08:03:42
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