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08.08.2019 Klage gegen Polizeidirektion Chemnitz

Dritter Beitrag zu Polizeigewalt in einem Monat

Langsam kommen uns Zweifel an der "Neutralität" unserer Polizei. Obwohl es ist nicht unser zentrales Thema ist, mussten wir in den letzten Wochen mehrfach über Übergriffe durch Polizisten berichten

Nun erreicht uns schon wieder ein Meldung, diesmal vom Grundrechtekomitee:

Gericht soll Rechtswidrigkeit des Polizeikessels am 1. September 2018 feststellen

Michèle Winkler, Referentin des Komitees für Grundrechte und Demokratie, hat gestern Klage gegen den Freistaat Sachsen eingereicht. Ihr war am 1. September 2018 in Chemnitz mit rund 350 weiteren Demonstrierenden über mehr als vier Stunden hinweg die Freiheit entzogen worden. Sie wurde von der Polizei ohne Begründung in einen schon bestehenden Polizeikessel geschoben. 

Ihr Rechtsanwalt Christian Mucha sagt zur Klagebegründung: „Für das Vorgehen der Polizei in dieser Situation gibt es keine Rechtsgrundlage; es lagen weder die Voraussetzungen des Sächsischen Polizeigesetzes, noch die der Strafprozessordnung für eine solche Maßnahme vor.“

Die Freiheitsentziehung durch Einkesselung der rund 350 Personen fand im Rahmen der Gegenproteste anlässlich mehrerer Aufmärsche rechter Akteure wie der AfD, Pegida und Pro Chemnitz am 1. September 2018 statt. Ein Großaufgebot der Polizei mit entsprechend armierter Ausrüstung war über Stunden widerrechtlich damit beschäftigt, die Identität der eingekesselten und festgesetzten Gegendemonstrant*innen festzustellen. Gegen 22 Uhr ließ sie die rund 230 noch nicht Identifizierten aus dem Polizeikessel frei. Währenddessen wurden an anderen Stellen an diesem Tag vielfach Pressevertreter*innen bedroht, tätlich angegriffen und verletzt [1]. Zudem wurden an diesem Abend eine Gruppe der Marburger SPD [2] und ein Mann mit afghanischem Pass Opfer rechter Gewalt [3]. 

Juliane Nagel die als Mitglied des Sächsischen Landtags vor Ort die Situation beobachtete, kommentiert das Vorgehen der Polizei: "Die Polizei hat sich auf der einen Seite stundenlang mit einer Maßnahme beschäftigt, deren Sinn höchst zweifelhaft bleibt und konnte in anderen Teilen der Stadt mehrere Menschen wie schon an den Vortagen nicht vor rechter Gewalt schützen. Diese Prioritätensetzung ist nicht hinnehmbar."

Michèle Winkler, äußert sich zu weiteren Gründen der Klageeinreichung: "Hier handelt es sich um ein strukturelles Problem der Polizei, die - ganz besonders in Sachsen - allzu oft versammlungs- und grundrechtsfeindlich agiert. Besonders in der gefährlich aufgeheizten Stimmung in Chemnitz in den Spätsommertagen 2018 kann es kein Verständnis für das Polizeihandeln an besagtem Tag geben. Während sich viele Menschen wegen der großen Zahl an Nazis in der Stadt nicht sicher bewegen konnten, verbrachte die Polizei Stunden damit, sich an uns abzuarbeiten. Sie erklärte uns zunächst alle des Landfriedensbruchs verdächtig. Den Vorwurf führte sie später selbst ad absurdum, als sie plötzlich die Kesselung aufhob und alle verbliebenen Personen ohne Identitätsfeststellung gehen ließ.“

1 https://www.tagesschau.de/inland/chemnitz-uebergriffe-101.html
2 https://www.hessenschau.de/gesellschaft/marburger-spd-gruppe-offenbar-in-chemnitz-ueberfallen,marburger-gruppe-chemnitz-100.html
3 https://taz.de/Polizeibilanz-zu-Demos-in-Chemnitz/!5532721/

Komitee für Grundrechte und Demokratie
Aquinostr 7-11, 50670 Köln

Mehr dazu und die vollständige Pressemitteilung bei http://www.grundrechtekomitee.de/node/997


Kategorie[21]: Unsere Themen in der Presse Short-Link dieser Seite: a-fsa.de/d/34u
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Tags: #Polizeigewalt #Polizeikessel #Freiheitsberaubung #Klage #Zensur #Transparenz #Informationsfreiheit #Vertuschung #Whistleblowing
Erstellt: 2019-08-08 14:08:11
Aufrufe: 957

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