Wer stellt sich selbst ein Abhörgerät ins Schlafzimmer?
Wenn man Alexa fragt, dann gibt es viele solche "Perverslinge". Die Innenminister von Union und SPD in Bund und Länder wollen denen künftig auf die Schliche kommen und wollen nächste Woche vereinbaren, dass digitale Spuren aus dem Bereich "Smart Home" als Beweismittel vor Gericht verwendet werden können. Der Vorschlag kommt aus dem CDU geführten Innenministerium Schleswig-Holsteins und liegt der Innenministerkonferenz (IMK) für die kommenden Woche in Kiel vor.
Der digitalpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Jens Zimmermann, hat bei Inforadio noch Bedenken. Vielleicht ahnt er schon das nächste SPD Wahlergebnis voraus?
Doch Spaß beiseite! Sprachassistenten sammeln permanent wertvolle Daten, die z.Zt. nur den US Geheimdiensten zur Verfügung stehen. Ebenso interessant sind die Daten in der Amazon-Cloud, die auch nur für US Dienste offen steht. Auch die deutschen "Sicherheitsbehörden" wöllen in diese Datenpools greifen.
Die Tagesschau berichtet, dass das CDU-geführte Verbraucherschutzministerium dazu an die Eigenverantwortung der Bürger erinnert. Wer sich Alexa ins Schlafzimmer stelle, gehe natürlich die Gefahr ein, dass mitgehört werde und Daten generiert würden. "Diese Daten sind da, und natürlich können die Daten in ganz vielerlei Hinsicht verwendet und theoretisch auch von Strafverfolgungsbehörden beschlagnahmt werden", sagte ein Sprecher.
Sind wir wirklich schon so abgestumpft? Gibt es keinen Aufschrei bei einem Zugriff auf den vom BVerfG "besonders geschützten Bereich der eigenen Wohnung"? Das BVerfG hat mehrfach auf die Überwachungsgesamtrechnung verwiesen (erstmals beim Urteil zur VDS 2010), bei der alle Überwachungsinstrumente in Summe zu betrachten sind. Schon damals sah das Gericht eine Grenze erreicht (und die VDS verboten). Diese Grenze haben wir inzwischen mit Handy-Trojaner, Flugreisedatenspeicherung, intelligenter Videoüberwachung, Smart-Home und -Car (eCall) schon längst überschritten!
Der Grünen Politiker von Notz verwies richtig auf einen weiteren Rechtsgrundsatz der hier angetastet wird. Die von Smart-Home-Geräten gesammelten Daten verstoßen gegen den Grundsatz , dass ein Beschuldigter sich nicht selbst belasten müsse, denn es handelt sich um sein Gerät. Ein ähnliches Problem trat auf als Sicherheitsbehörden Beschuldigte zur Herausgabe ihres Passworts zwingen wollten.
Mehr dazu bei https://www.tagesschau.de/inland/sprachassistent-beweismittel-101.html
und https://www.inforadio.de/programm/schema/sendungen/int/201906/06/344357.html
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Erstellt: 2019-06-06 08:02:09 Aufrufe: 1074
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