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EGOWiG das Versteck für den ungeheuerlichsten Paragrafen der bundesdeutschen NachkriegsgeschichteDas Gesetz hört sich doch völlig harmlos an: Das Einführungsgesetz zum Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (EGOWiG), es wurde am 24. Mai 1968, also heute vor 51 Jahren zur "Rechtsvereinheitlichung" verabschiedet. Das Bundesgesetz bestand aus 156 Artikel und trat zeitgleich mit dem Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) am 1. Oktober 1968 in Kraft. Damit wurden viele Tatbestände zu Ordnungswidrigkeiten herabgestuft. Da fällt uns doch gleich eine Straftat ein, die man damals auch noch hätte herabstufen können, nämlich das Schwarzfahren - bis heute eine "Straftat". Leider geht es nicht um diese "Bagatelle", wegen der heute noch viele Menschen in Haft sitzen. Der Gesetzestext des EGOWiG geht auf den Ministerialbeamten Eduard Dreher zurück, einem ehemaligen NSDAP-Mitglied und ab 1938 Staatsanwalt am Sondergericht Innsbruck. Es untergrub damit die seit Anfang der 1960er Jahre geführte Verjährungsdebatte, mit der der Eintritt der Verfolgungsverjährung für Verbrechen, die während der NS-Diktatur aus politischen Gründen nicht bestraft worden waren, ausdrücklich verhindert werden sollte. Art. 1 Nr. 6 EGOWiG änderte denn § 50 StGB, so dass u.a. die sogenannte "Endlösung der Judenfrage" als der strafrechtlich am schwersten wiegende Tatbestand nicht mehr geahndet werden konnte. Abgesehen von dem einzelnen Delikt wurde es nun zwingend statt einer lebenslangen Haft nur noch eine zeitliche Freiheitsstrafe bis zu 15 Jahren zu verhängen. Das hatte die Auswirkung, dass die Taten nicht erst nach dreißig Jahren mit Ablauf des Jahres 1979 verjährten. Als lediglich mit zeitlicher Freiheitsstrafe bedrohte Handlung verjährte sie vielmehr spätestens nach 15 Jahren, also zum 8. Mai 1960. Damit waren über Nacht zehntausende Nazi-Verbrechen verjährt. Die meisten Abgeordneten werden bei der Abstimmung über das EGOWiG im Deutschen Bundestag diesen Zusammenhang kaum bemerkt haben. Diejenigen jedoch, die es bemerkten, wagten es nicht, den damals herrschenden "Konsens des Schweigens" zu brechen. Wie Heribert Prantl zum 50. Geburtstags des Gesetzes in der SZ schrieb: "Das Einführungsgesetz zum Ordnungswidrigkeitengesetz war ein Versteck. Der ungeheuerliche Paragraf tarnte sich mit ungeheuerlicher Harmlosigkeit. Er führte dazu, dass die Strafen für Mordgehilfen zwingend gemildert werden mussten. Als bloße Mordgehilfen galten nach damals herrschender Rechtsprechung fast alle Nazi-Verbrecher - außer ein paar Spitzennazis wie Hitler, Himmler und Heydrich." ... "Man muss sich das EGOWiG vorstellen wie eine Bombe, die in einem Kinderspielzeug versteckt ist. Diese juristische Bombe zerriss die schon laufenden Ermittlungs- und Strafverfahren gegen die NS-Täter und verhinderte weitere." Erst zum Jahreswechsel 1968/69 wurde in einigen Zeitungen auf die Auswirkungen des Gesetzes hingewiesen. Mehr dazu bei https://de.wikipedia.org/wiki/Einf%C3%BChrungsgesetz_zum_Gesetz_%C3%BCber_Ordnungswidrigkeiten Kategorie[21]: Unsere Themen in der Presse Short-Link dieser Seite: a-fsa.de/d/338 Link zu dieser Seite: https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/6894-20190524-wenn-der-grossvater-erzaehlt-teil-iii.html Link im Tor-Netzwerk: http://a6pdp5vmmw4zm5tifrc3qo2pyz7mvnk4zzimpesnckvzinubzmioddad.onion/de/articles/6894-20190524-wenn-der-grossvater-erzaehlt-teil-iii.html Tags: #Rechtsaußen #Neo-Nazis #Faschisten #Rassismus #Verjährung #Nazi-Verbrechen #Mordgehilfen #EGOWiG #Rechtsvereinheitlichung #BRD #Zensur #Transparenz #Informationsfreiheit #Strafrecht #Mord Erstellt: 2019-05-24 00:42:54 Aufrufe: 1036 Kommentar abgeben |
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