16.10.2009: Koalition einigt sich in Sicherheitsfragen
Vorratsdatenspeicherung wie in der EU Richtlinie
Bei der Vorratsdatenspeicherung (Data-Retention) solle die Nutzung der Daten auf schwere Gefahrensituationen beschränkt werden, sagte Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU). Dass die Informationen aus der Data-Retention nur zur Bekämpfung von Straftaten auf dem Gebiet des Terrorismus und der organisierten Kriminalität verwendet werden dürfen, hatte allerdings schon vorher das Bundesverfassungsgericht festgestellt - und das ist auch in der EG-Richtlinie zur Data-Retention so festgeschrieben.
Auch Internet-Sperren unverändert
Bei den Internet-Sperren verständigten sich die Verhandlungspartner darauf, dass das Bundeskriminalamt (BKA) zunächst versuchen soll, kinderpornografische Seiten zu löschen statt zu sperren.
So steht es auch jetzt bereits im Gesetz .
Verfahrensänderung bei Online-Durchsuchung
Für heimliche Online-Durchsuchungen von Computern muss künftig die Generalbundesanwaltschaft einen Antrag stellen. Ursprünglich konnte das BKA den Antrag selbst beim Amtsgericht Wiesbaden einreichen, das dann entscheiden sollte. Nun liegt die Entscheidung bei einem Richter des Bundesgerichtshofs. Zudem werden Online-Durchsuchungen nicht auf weitere Sicherheitsbehörden wie den Verfassungsschutz ausgeweitet.
FDP-Verhandlungsführerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger bezeichnete das als "echten Durchbruch".
Mehr dazu bei http://futurezone.orf.at/stories/1629469/
Wir meinen, das ist eher der absolute "Einbruch" der FDP Wahlversprechen oder der "Durchbruch" der CDU/CSU
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Erstellt: 2009-10-16 07:27:20 Aufrufe: 3496
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