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Kein Licht im Darknet und noch weniger PostgeheimnisVor einem Monat hat ein Staatssekretär des Bundesinnenministeriums dem Darknet „keinen legitimen Nutzen“ in „einer freien, offenen Demokratie“ attestiert. Vielleicht hätte er zuvor mal mit Hillary Clinton sprechen sollen, die als Außenministerin der USA die Entwickler des Tor Netzwerks mit einigen Millionen an Forschungsgeldern versorgt hatte. In den USA war man der Meinung, dass unzensierte Information und anonyme Kommunikation für Menschen in China und im Iran einen Wert an sich darstellen - oder zumindest für die USA. Die Menschen in der Türkei, denen im letzten Jahr mehrfach Twitter abgestellt wurde, hatte sie damals nicht im Blick, wie auch Edward Snowden, Wikileaks und andere Whistleblower in den USA. Peter Schaar, der ehemalige Bundesdatenschutzbeauftragte, stellte auf der Veranstaltung vom Verbraucherministerium zum EU Datenschutztag Ende Januar u.a. sehr richtig fest:
Die erste Feststellung straft den oben genannten Staatssekretät Lügen, denn genau dieses Recht veteidigen die Betreiber der Knoten des Tor-Netzwerks. Der zweiten Feststellung widmen wir uns weiter unten beim Schlachtefest des Postgeheimnisses. Der Bundesrat hat nun eine umfassende Gesetzesvorlage beschlossen, die Benutzer des Tor-Netzes, aber auch alle Freifunker und VPN-Betreiber unter Generalverdacht stellt. Danach soll es eine Straftat sein, eine „internetbasierte Leistung“ anzubieten, „deren Zugang und Erreichbarkeit durch besondere technische Vorkehrungen beschränkt“ ist. Wenn das die Formulierung im Gesetzestext gewesen wäre, würde es auch sämtliche VPN-basierte Intranets von Firmen für ihre Mitarbeiter betreffen. Deshalb wird ergänzt, dass diese "Leistung" ... "Möglichkeiten der Anonymisierung" bietet und damit wird das Gesetz nicht auf Tor beschränkt. Auch das Freifunk-Netz, dessen Router ein VPN nutzen, um eine Verbindung ins Internet herzustellen, anonymisiert seine Nutzer zwangsläufig. Firmen VPNs können sich da wieder juristisch ausklinken, da deren Mitarbeiter einen ihrer Person zugeordneten Zugang zum (Firmen-) VPN haben. Halten wir also fest: Künftig soll es verboten sein Tor zu nutzen oder Knoten dazu zu betreiben, Freifunk Router über VPN anzubinden oder überhaupt anonym nutzbare VPNs zu nutzen oder anzubieten. "Glücklicherweise" hat (die FDP von) NRW einen Zusatz zum Gesetzesvorschlag eingebracht, wonach solche Dienste nur dann strafbar sein sollen, wenn „deren Zweck oder Tätigkeit darauf ausgerichtet ist, die Begehung von rechtswidrigen Taten im Sinne von Satz 2 zu ermöglichen oder zu fördern“ - und dann folgt in Satz 2 eine lange Liste allen Böses dieser Welt. Wenn das zum Gesetz werden würde, können wir sicher sein, dass in x Jahren auch HTTPS unter Strafe gestellt wird, weil es die (möglicherweise strafbaren) Inhalte der Kommunikation verschleiert. Kommen wir jedoch auf das Postgeheimnis (Grundgesetz Artikel 10) zurück. Auf die Initiative Bayerns hin wurde in den Gesetzesvorschlag eine bedenkliche Änderung am Postgeheimnis eingebracht und vom Bundesrat mitbeschlossen. Künftig sollen "Behörden" umfangreichen Zugriff auf archivierte Daten von Postdienstleistern erhalten und das auch ausdrücklich rückwirkend. Nebenbei, was sagen eigentlich Juristen zur rückwirkenden Gültigkeit von Gesetzen? "Archivierte Daten von Postdienstleistern" sind mehr als die Unterschriften zur Bestätigung über den Erhalt eines Einschreibens! Sämtliche Sortiervorgänge der Post, die früher von (vergesslichen) Menschen in den Postämtern oder den Post- und Paketwagen der Bundesbahn über Nacht durchgeführt wurden, werden heute von Computern durchgeführt, die über ihre Arbeit genaue Logdateien anlegen können. Das sind auch Meta-Daten auf die Peter Schaar hinweisen wollte. Damit kommt diesem Gesetzesvorschlag eine viel höhere Brisanz zu als der (um 2010 glücklicherweise gescheiterten) Idee der polnischen Post eine Vorratsdatenspeicherung für Briefsendungen einzuführen - denn genau das steckt im Ergebnis dahinter. Mehr dazu bei https://www.heise.de/ct/artikel/Generalverdacht-Gesetzesvorlage-zu-Darknet-Dienste-Verbot-und-Postgeheimnis-4349583.html Kommentar: RE: 20190407 Alles soll beobachtbar werden Es ist wie mit PGP: TOR steht und faellt mit der Nutzerzahl! Deshalb sollten eine WWW und eine .ONION Adresse fuer die gleiche Seite zum Standard werden. In., 07.04.2019 22:43 RE: 20190407 Alles soll beobachtbar werden Da hast du recht und einen neuen Tor Nutzer haben wir seit kurzer Zeit: Josef., 07.05.2019 12:14 RE: 20190407 Alles soll beobachtbar werden ... und wir werden unseren Webauftritt im "Darknet" auch nicht schließen! Rainer, 08.05.2019 18:19 Kategorie[21]: Unsere Themen in der Presse Short-Link dieser Seite: a-fsa.de/d/32h Link zu dieser Seite: https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/6845-20190407-alles-soll-beobachtbar-werden.html Link im Tor-Netzwerk: http://a6pdp5vmmw4zm5tifrc3qo2pyz7mvnk4zzimpesnckvzinubzmioddad.onion/de/articles/6845-20190407-alles-soll-beobachtbar-werden.html Tags: #Grundrechte #Menschenrechte #Postgeheimnis #Darknet #Tor #VPN #Zensur #Transparenz #GGArt.10 #Lauschangriff #Überwachung #Vorratsdatenspeicherung #Videoüberwachung #Rasterfahndung #Datenbanken #Freizügigkeit #Unschuldsvermutung #Verhaltensänderung Erstellt: 2019-04-07 08:45:40 Aufrufe: 1258 Kommentar abgeben |
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