26.03.2019 Autofahrer-Überwachungsgesetz beschlossen

Welcher Anlass erlaubt es Fahrer von Benzinautos aufzunehmen?

Im Februar bescheinigte das BVerfG den Ländern Baden-Würtemberg und Bayern, dass ihre anlasslose Kfz-Kennzeichenüberwachung verfassungswidrig ist und nun hat vor 2 Wochen der Bundestag die Überwachung von Dieselfahrverboten in den betroffenen Städten beschlossen. Mit knapper Mehrheit wurde das  Autofahr-Überwachungs-Gesetz am 14. März im Bundestag beschlossen. 249  Abgeordnete stimmten dafür, 198 stimmten dagegen.

Wie passt das zusammen?

Wie die Faust aufs Auge - also überhaupt nicht! Denn für die Videoaufnahme des Fahrers eines Benzin-betriebenen Fahrzeugs gibt es keinen Anlass!

Deshalb schreibt uns Digitalcourage dazu:

Weg frei für Bilderfassung und Datenabgleich

Das Gesetz tritt in den nächsten Wochen in Kraft. Ab dann dürfen  Kommunen Dieselfahrverbote und andere abgasbezogene Verkehrsregelungen  mit mobilen Kameras überwachen, die Bilder von Fahrenden und Fahrzeug  aufnehmen und einen automatischen Datenabgleich des Kennzeichens  durchführen.

Wir prüfen juristische Optionen! Wir bleiben dran – auch am Thema überwachungsfreie Mobilität.  Aktuell finden wir heraus, ob es machbare juristische Optionen gegen das  Autofahr-Überwachungs-Gesetz gibt. Dafür und für unsere anderen  Kampagnen freuen wir uns über Unterstützung!

Auf Dieselgate folgt Überwachung

Monatelang haben wir öffentlich und im direkten Kontakt mit  Bundestagsabgeordneten unsere Kritik geäußert: Wir sind der Meinung,  dass Menschen das Recht haben, am  Straßenverkehr teilzunehmen,  ohne anlasslos erfasst zu werden. Darum  darf aus unserer Sicht der  Überwachungsdruck gegen die Bevölkerung nicht ständig erhöht werden.  Nach 30 Jahren Grundrechtsarbeit wissen wir:  Überwachung wird stets erweitert, aber so gut wie nie zurückgebaut. 

Erfolg oder Niederlage?

Unsere Einschätzung ist, dass mit etwas mehr öffentlichem Druck ein  anderes Ergebnis möglich gewesen wäre, aber wir waren die einzigen, die  laut geworden sind. Dennoch war die Kritik am Gesetz erfolgreich, weil  das Gesetz immerhin minimal entschärft wurde. Beispielsweise ist  Überwachung nur „stichprobenartig“ zulässig. Uns genügt das natürlich  nicht, denn das Problem bleibt: die anlasslose Überwachung. Bezeichnend  für den gefundenen Kompromiss ist, dass das Reizwort „Überwachung“ aus  dem Entwurf gestrichen und durch „Überprüfung der Einhaltung“ ersetzt  wurde. 

Eine kurze Chronologie: Was wir gegen die Autofahr-Überwachung getan haben

• Update zur Auto-Überwachung: Kritik greift viel zu kurz vom 21.02.2019 https://digitalcourage.de/blog/2019/auto-ueberwachung-kritik-greift-viel-zu-kurz
• Erste Einschätzung von Digitalcourage-Rechtsexperte Prof. Dr. Frank Braun (PDF) vom 16.11.2018
 https://digitalcourage.de/sites/default/files/2018-11/Erste_Einsch%C3%A4tzung_Braun.pdf
• Öffentliche Anfrage an das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur vom 15.11.2018
  https://fragdenstaat.de/anfrage/neuntes-gesetz-zur-anderung-des-straenverkehrsgesetzes/
• unsere Stellungnahme zum Autofahr-Überwachungs-Gesetz vom 15.11.2018 https://digitalcourage.de/blog/2018/stellungnahme-autofahr-ueberwachungsgesetz-dieselskandal
• Artikel: Diesel-Skandal wird zu Überwachungs-Skandal vom 15.11.2018 https://digitalcourage.de/blog/2018/dieselskandal-wird-ueberwachungsskandal
• Appell-Brief an Bundestagsabgeordnete: Keine Autofahr-Überwachung! vom 12.12.2018  https://digitalcourage.de/blog/2018/brief-gegen-auto-ueberwachung
• Start der Petition: Stoppt das Autofahr-Überwachungs-Gesetz https://aktion.digitalcourage.de/keine-autofahr-ueberwachung

Unsere Kritik haben wir außerdem mit Pressemitteilungen und auf unseren  Kanälen öffentlich gemacht.

Digitalcourage e.V. 
Marktstraße 18 33602 Bielefeld Deutschland 

Mehr dazu und weitere Informationen zur Neunten Änderung des Straßenverkehrsgesetztes  https://aktion.digitalcourage.de/keine-autofahr-ueberwachung  
und Protokoll mit den Wortbeiträgen im Bundestag, ab S. 10159 (PDF)   http://dip21.bundestag.de/dip21/btp/19/19086.pdf#P.10165
und  bundestag.de: Maß­nah­men zur Über­wa­chung an­ge­ord­ne­ter Fahr­verbote beschlossen https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2019/kw11-de-strassenverkehrsgesetz-595206
und Kleine Anfrage der Fraktion die LINKE zum Lobby-Einfluss auf das Straßenverkehrsgesetz  https://www.bundestag.de/presse/hib/627308-627308
und Dokumente zum Gesetz im Dokumentations- und Informationssystem von Bundestag und Bundesrat http://dip21.bundestag.de/dip21.web/searchProcedures/simple_search_detail.do?vorgangId=241488
und das BVerfG Urteil zur anlasslosen Kfz-Kennzeichenüberwachung vom Februar https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/6786-20190208-urteil-keine-anlasslose-kennzeichenerfassung.htm


Kommentar: RE: 20190326 Autofahrer-Überwachungsgesetz beschlossen

Vom Jahr 2022 an müssen Autos in der EU über zahlreiche High-Tech-Fahrhilfen verfügen – von Spurhalte- und Tempoassistenten bis zur Alkoholkontrolle.
https://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/diginomics/high-tech-fahrhilfen-ab-2022-in-der-eu-pflicht-16108780.html
Au weia, das wird teuer. Wer jetzt seine Mietwohnung in der Stadt nicht mehr bezahlen kann, der wird für das Pendeln abgezockt. #gelbwesten #protest #deutschland

Ro., 26.03.2019 12:45


Kategorie[21]: Unsere Themen in der Presse Short-Link dieser Seite: a-fsa.de/d/324
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Erstellt: 2019-03-26 09:33:41
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