Bisher keine Onlinedurchsuchung durch das BKAWeiterlesen bei der Welt...
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14. Oktober 2009, 22:07 Uhr
Seit dem 1. Januar 2009 gibt es eine neue Gesetzesgrundlage für Onlinedurchsuchungen des Bundeskriminalamts (BKA). Bisher aber haben die Ermittler diese Möglichkeit kein einziges Mal genutzt. Die Onlinedurchsuchung und weitere Teile des BKA-Gesetzes sind ein zentraler Streitpunkt zwischen Union und FDP.
Das Bundeskriminalamt (BKA) hat seit Inkrafttreten der BKA-Novelle am 1. Januar keine einzige Onlinedurchsuchung durchgeführt. Dies erklärte ein BKA-Sprecher laut Vorabbericht auf Anfrage der Berliner „Tageszeitung“. Das BKA habe auch keinen entsprechenden Antrag bei Gericht gestellt. „In Zeiten der terroristischen Bedrohung halten wir die Onlinedurchsuchung dennoch für ein unverzichtbares polizeiliches Instrument“, sagte der BKA-Sprecher weiter.
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Erstellt: 2009-10-15 07:21:06 Aufrufe: 7158
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