Der Staat lässt sich nicht erpressen ...
... oder doch?
Anfang März legte ein Erpressungstrojaner weite Teile der öffentlichen Verwaltung des Jackson County im US-Bundesstaat Georgia lahm und die Beamten mussten zu Papier und Bleistift greifen. Die County-Verwaltung zahlte die verlangten 400.000 $. Als Begründung sagte County Manager Kevin Poe der Lokalzeitung Athens Banner-Herald: "Wir mussten uns entscheiden, ob wir zahlen oder nicht. Die Technik wäre womöglich für Monate offline gewesen und wir hätten möglicherweise ebenso viel oder sogar mehr Geld gezahlt, um das System wieder aufzubauen."
Ach so? Ist es also nur eine Frage des Preises ob man sich erpressen lässt? Zu welchem Preis wird dann ein Menschenleben kalkuliert?
Bei dem Angriff wurde der Erpressungstrojaner "Ryuk" eingesetzt, der Ende 2018 auch für eine Cyber-Attacke verantwortlich war, der in den USA ein Verlagshaus samt Druckerei lahmgelegte. Das traf damals die Los Angeles Times und der San Diego Union Tribune in Kalifornien sowie die Westküstenausgaben des Wall Street Journal und der New York Times.
Über eine Geldforderung wurde damals nichts bekannt - das war ja auch ein Fall in der Privatwirtschaft, die in ihrem Handeln angeblich frei* ist. Die Frage aus der Überschrift bleibt also genauso unbeantwortet wie die Frage nach den Urhebern.
*) Das gilt nicht in Deutschland. Hier gilt seit einem Jahr eine von der Wirtschaft ungeliebte Vorschrift, dass sie Cyberangriffe an das BSI zu melden haben.
Mehr dazu bei https://www.heise.de/security/meldung/Erpresser-erbeuten-400-000-US-Dollar-durch-Cyber-Angriff-4330136.html
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Tags: #Cyberwar #Hacking #Trojaner #Cookies #Verschlüsselung #Erpressung #Staat #Wirtschaft #Transparenz #Informationsfreiheit #Anonymisierung #Datenskandale #Polizei #Geheimdienste #USA #JacksonCounty
Erstellt: 2019-03-10 09:08:41 Aufrufe: 1070
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