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Bundesfinanzhof hält attac für "zu politisch"Attac hat die Auseinandersetzung um seine Gemeinnützigkeit nach 6 Jahren erneut verloren. Das Urteil des Bundesfinanzhofs ist ein Maulkorb für die gesamte kritische Zivilgesellschaft: Gemeinnützige Organisationen sollen sich aus der politischen Debatte heraushalten. Wie verträgt sich so ein Urteil mit der Abgabenordnung, die für attac, wie auch für unseren Verein die allgemeine Förderung des demokratischen Staatswesens nach §52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 24 AO vorschreibt. Dort steht: Unter den Voraussetzungen des Absatzes 1 sind als Förderung der Allgemeinheit anzuerkennen Insbesondere die Arbeit von attac, der "Association pour un Tax Tobin a Aide des Citoyens", ist doch eine das demokratische Staatswesen wesentlich verbessernde durch die Erhöhung der Staatseinnahmen durch die Besteuerung von Finanztransaktionen, die in keinem Fall der Allgemeinheit dienen. Gerade Attac setzt sich als Verein unbestreitbar selbstlos für das Wohl der Allgemeinheit ein – übrigens im Gegensatz zu vielen anderen Vereinen, Organisationen und Stiftungen, die in ähnlichen Politikfeldern eigennützig aktiv sind und weiterhin unbeanstandet als gemeinnützig gelten. Das sieht der Bundesfinanzhof (BFH) anders, er stellt fest, dass die "Einflussnahme auf politische Willensbildung und Gestaltung der öffentlichen Meinung [...] keinen gemeinnützigen Zweck erfüllt." Das ist mehr als ein Maulkorb, d.h. praktisch, dass nur Einzelpersonen oder Parteien eine politische Meinung kund tun dürfen, nicht aber Vereinigungen von Bürgern, wenn sie denn als gemeinnützig gelten wollen. Die Auslegung der Abgabenordnung durch den BFH ist tendenziös und falsch. Sie widerspricht dem, was sich an zivilgesellschaftlichem Engagement und demokratischer Beteiligung von BürgerInnen in den vergangenen Jahrzehnten in unserer Gesellschaft etabliert hat und was mit gutem Grund bisher immer als gemeinnützig galt. Wir sehen in dem Urteil den Versuch, einer finanzmarkt- und kapitalismuskritischen Organisation Knüppel zwischen die Beine zu werfen. Damit wird ein Präzedenzfall geschaffen, der zukünftig die Arbeit vieler zivilgesellschaftlicher Organisationen massiv beeinträchtigen und verändern kann. Attac stellt dazu fest: Nach fünf Jahren juristischer Auseinandersetzung um die Gemeinnützigkeit von Attac hat der Bundesfinanzhof (BFH) ein verheerendes letztinstanzliches Urteil gesprochen. Der BFH setzt den Rahmen für politisches Engagement von gemeinnützigen Organisationen sehr viel enger als das Hessische Finanzgericht, das die Gemeinnützigkeit von Attac 2016 bestätigt hatte. Das Hessische Finanzgericht soll nun nach den Vorgaben des BFH ein anderes Urteil sprechen. Nun wird es in einem nicht abschätzbaren Zeitraum, ein letztgültiges Urteil des Finanzgerichts Kassel geben, das sich in der rechtlichen Definition der Satzungszwecke nun an die Vorgaben des BFH halten muss. Das lässt nicht Gutes erwarten. Unterstützung für attac ist auf der Webseite des Vereins durch Spenden möglich, eine Unterschriftenaktion für attac hat Campact gestartet. Beachtet bitte, dass ihr nach der Unterschrift auf die Spendenseite von Campact geleitet werdet. Die Spenden braucht aber attac. Mehr dazu bei https://www.attac.de/kampagnen/jetzt-erst-recht/jetzt-erst-recht/ Kommentar: RE: 20190307 Gemeinwohl ist politisch! Ich habe es schon diverse Male gesagt: die Gemeinnützigkeit ist ein Konzept aus dem Steuerrecht, mit anderen Worten ein Gutzi vom Staat: wenn sich ein Verein für bestimmte Zwecke engagiert, dann dürfen die Mitglieder ihre Beiträge und Spenden von der Steuer absetzen. Mehr heißt das erstmal nicht. Th., 07.03.2019 10:07 RE: 20190307 Gemeinwohl ist politisch! Attac reicht der Union nicht - auch weitere kritische Organisationen sollen ihre Gemeinnützigkeit verlieren. Ve., 07.03.2019 17:15 RE: 20190307 Gemeinwohl ist politisch! Liebe Freundinnen und Freunde von Attac, liebe Mitglieder, Attac Bundesbüro, Münchener Str. 48, 60329 Frankfurt/M., 08.03.2019 16:59 RE: 20190307 Gemeinwohl ist politisch! zivilgesellschaftlichen organisationen wird dadurch geld und einflussmöglichkeiten entzogen, während lobbyorganisationen der wirtschaft weiterhin alle ihre kosten von der steuer absetzen können. Al., 08.03.2019 13:08 Kategorie[21]: Unsere Themen in der Presse Short-Link dieser Seite: a-fsa.de/d/31L Link zu dieser Seite: https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/6815-20190307-gemeinwohl-ist-politisch.html Link im Tor-Netzwerk: http://a6pdp5vmmw4zm5tifrc3qo2pyz7mvnk4zzimpesnckvzinubzmioddad.onion/de/articles/6815-20190307-gemeinwohl-ist-politisch.html Tags: #Grundrechte #Menschenrechte #Friedenserziehung #Arbeitnehmerdatenschutz #Verbraucherdatenschutz #attac #Gemeinnuetzigkeit #Finanzamt #Klage #FsaMitteilung #Finanzamt #BFH #Bundesfinanzhof #Urteil #TaxTobin #Finanztransaktionssteuer Erstellt: 2019-03-07 08:46:34 Aufrufe: 1285 Kommentar abgeben |
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