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Auch wenn Upload-Filter nicht drauf steht, ist Upload Filter drinDiese Ansicht vertritt der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und Informationsfreiheit, Ulrich Kelber. Denn auch wenn im Artikel 13 der geplanten Copyright-Reform im Text das Wort Upload-Filter nicht (mehr) genannt wird, gibt es keine Möglichkeit ihn "sinnvoll" umzusetzen ohne eine automatisierte Instanz, die die Uploads kontrolliert und filtert. Gerade kleine Plattform- und Diensteanbieter müssten künftig zur Vermeidung von widerrechtlichem Hochladen von urheberrechtlich geschützten Materialien die Upload-Filter der Internet Giganten nutzen. Er warnt deshalb: "Letztendlich entstünde so ein Oligopol weniger Anbieter von Filtertechniken, über die dann mehr oder weniger der gesamte Internetverkehr relevanter Plattformen und Dienste läuft." Es reicht nicht das Wort Upload-Filter im Gesetzestext zu streichen, man muss auch sagen, wie es ohne diesen Automatismus technisch umzusetzen wäre. Kategorie[21]: Unsere Themen in der Presse Short-Link dieser Seite: a-fsa.de/d/31B Link zu dieser Seite: https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/6806-20190227-dsb-warnt-vor-upload-filtern.html Link im Tor-Netzwerk: http://a6pdp5vmmw4zm5tifrc3qo2pyz7mvnk4zzimpesnckvzinubzmioddad.onion/de/articles/6806-20190227-dsb-warnt-vor-upload-filtern.html Tags: #Copyright #Zensur #Transparenz #Informationsfreiheit #Anonymisierung #Meinungsmonopol #Meinungsfreiheit #Pressefreiheit #Internetsperren #Netzneutralität #Whistleblowing #Urheberrecht #Leistungsschutzrecht #LSR #EU #Artikel13 Erstellt: 2019-02-27 18:02:10 Aufrufe: 1030 Kommentar abgeben |
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