Auch wenn Upload-Filter nicht drauf steht, ist Upload Filter drin
Diese Ansicht vertritt der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und Informationsfreiheit, Ulrich Kelber. Denn auch wenn im Artikel 13 der geplanten Copyright-Reform im Text das Wort Upload-Filter nicht (mehr) genannt wird, gibt es keine Möglichkeit ihn "sinnvoll" umzusetzen ohne eine automatisierte Instanz, die die Uploads kontrolliert und filtert.
Gerade kleine Plattform- und Diensteanbieter müssten künftig zur Vermeidung von widerrechtlichem Hochladen von urheberrechtlich geschützten Materialien die Upload-Filter der Internet Giganten nutzen. Er warnt deshalb: "Letztendlich entstünde so ein Oligopol weniger Anbieter von Filtertechniken, über die dann mehr oder weniger der gesamte Internetverkehr relevanter Plattformen und Dienste läuft."
Es reicht nicht das Wort Upload-Filter im Gesetzestext zu streichen, man muss auch sagen, wie es ohne diesen Automatismus technisch umzusetzen wäre.
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Erstellt: 2019-02-27 18:02:10 Aufrufe: 1046
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