Bundesweite Verschärfung der Polizeigesetze
In trauter Einigkeit, egal welche Koalition auch gerade regiert, haben fast alle Bundesländer außer Berlin und Thüringen im letzten halben Jahr ihre Polizeigesetze geändert oder sind noch dabei.
Bayern war der Vorreiter, deshalb gab es dort bereits im Herbst eine Klage wegen der Verfassungswidrigkeit der Vorschriften in dem Gesetz. Nun hat die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF), eine Vereinigung zur Verteidigung der Grundrechte, auch gegen den grün-schwarzen "Staatstrojaner" aus Baden-Würtemberg Verfassungsbeschwerde eingereicht.
Die Befürchtungen sind vielfältig:
- Der Staatstrojaner, offiziell die Quellen-TKÜ, kann Computerkommunikation mithören und mitlesen - und sogar verändern und damit Beweismittel fälschen.
- Die Legalisierung von Hauseinbrüchen durch die Polizei, damit sie Spionagesoftware oder sonstige Überwachungsmöglichkeiten auf technischen Geräten überhaupt anwenden kann.
- Der Einsatz von "Explosivmitteln" durch die Polizei würde den Schuss aus einer Panzerfaust auf einen Lastwagen erlauben, der auf eine Menschenmenge zuhält, obwohl darin Geiseln sitzen. Die Tötung Unschuldiger zur Rettung anderer Menschen aber hat das Bundesverfassungsgericht im Urteil zum Abschuss entführter Flugzeuge bereits unmissverständlich untersagt.
- In Bayern wurde "präventives Gewahrsam" auf bis zu 3 Monate - und theoretisch unendlich verlängerbar eingeführt.
- In Niedersachsen beträgt die geplante Höchstdauer 74 Tage, statt bisher zehn Tage.
- Die neue Definition einer "drohenden Gefahr" statt bisher einer "konkreten Gefahr" macht fast jede Polizeimaßnahme möglich.
- Das verbotene Racial Profiling kann dann mit der angenommenen "drohenden Gefahr" begründet werden.
- Die Schleierfahndung erlaubt generell verdachtsunabhängige Personenkontrollen.
Genug Gründe dagegen #aufzustehen! Aktion Freiheit statt Angst ist im Brandenburger Bündnis gegen das Polizeigesetz aktiv und kämpft in Berlin mit BAfF, der Berliner Allianz für Freiheitsrechte, gegen Videoüberwachung und Lauschangriff auf Berlins Straßen.
Mehr dazu bei https://www.sueddeutsche.de/politik/polizei-polizeigesetze-sicherheit-1.4333604-2
und https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/6686-20181110-nein-zum-neuen-brandenburger-polizeigesetz.htm
Kommentar: RE: 20190223 Klage gegen schwarz-grünes Polizeigesetz in BW
Napoleon I. (Napoleon Bonaparte) (1769-1821), Kaiser der Franzosen: "Es gibt kein gutmütigeres, aber auch kein leichtgläubigeres Volk als das deutsche. Zwiespalt brauchte ich unter ihnen nie zu säen. Ich brauchte nur meine Netze auszuspannen, dann liefen sie wie ein scheues Wild hinein. Untereinander haben sie sich gewürgt, und sie meinten ihre Pflicht zu tun. Törichter ist kein anderes Volk auf Erden. Keine Lüge kann grob genug ersonnen werden: die Deutschen glauben sie.
Um eine Parole, die man ihnen gab, verfolgten sie ihre Landsleute mit größerer Erbitterung als ihre wirklichen Feinde."
Pa., 11.06.2019 11:45
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Erstellt: 2019-02-23 09:58:07 Aufrufe: 1087
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