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28.01.2019 EU-Kommission versucht ePrivacy Verordnung zu schwächen

Forderung zum Europäischen Datenschutztag: mehr Privatsphäre in der Kommunikation!

Neun zivilgesellschaftliche europäische Datenschutzorganisationen fordern angesichts der Diskussion um die ePrivacy Verordnung bei der EU Kommission und im EU Parlament mehr Beachtung für die Privatsphäre. Während sich das EU Parlament bereits für Schutzvorschriften bei Tranport und Speicherung der Daten ausgesprochen hatte, wurde dies von der Kommission nun wieder auf den Transport beschränkt.

Damit steht der Schutz unser aller Daten wieder auf der Kippe - dies insbesondere in Zeiten, wo die Unternehmen sich gegenseitig mit Angeboten zur Datenspeicherung in Clouds überbieten. Wir müssen verhindern, dass Cloud in deutsch mit geklaut übersetzt wird!

Grundrechts- und Datenschutzorganisationen aus mehreren europäischen Ländern fordern einen wirksamen Schutz vor Verfolgung und Datenspeicherung.

Die ePrivacy-Verordnung zielt darauf ab, die Privatsphäre der elektronischen Kommunikation zu schützen. Aber die Telekommunikation und die großen Lobbygruppen versuchen, sie zu sabotieren, während der Rat der Europäischen Union die Annahme verzögert und Vorschläge unterbreitet, die die Verordnung schwächen und ineffizient machen würden. 9 Organisationen aus mehreren europäischen Ländern fordern eine starke ePrivacy-Verordnung. Der Schutz der Privatsphäre aller Internetnutzer ist wichtiger als der Wunsch privater Unternehmen, den Wert unserer Daten zu nutzen.

Keine Verfolgung ohne Zustimmung. Keine Mauern um Informationen (Tracking Walls).

In Kapitel 20 des vorliegenden Arbeitsentwurfs hat der Rat der Europäischen Union ein "und" durch ein "oder" ersetzt und durch diese scheinbar kleinen Änderungen wichtige Garantien aufgehoben. Anstelle von Zustimmung und transparenten Informationen wird eine hochinvasive Verfolgung mit Zustimmung oder transparenten Informationen möglich sein. Dies bedeutet, dass die Nutzer gezwungen wird zu entscheiden, ob er sich einer kommerziellen Überwachung unterziehen oder nicht auf den Dienst zugreifen will. Unter diesen Umständen würde die ePrivacy-Verordnung dazu führen, dass die im Rahmen der DSGVO vereinbarten Standards gesenkt werden. Diese Änderung muss rückgängig gemacht werden - im Erwägungsgrund und auch in den entsprechenden Artikeln.

Das EU-Parlament hatte in Art. 1 Abs. 1 Nr. 2 ein Verbot von Tracking Walls vorgesehen, 8 Absatz 2 a. Der Rat der Europäischen Union hat keinen entsprechenden Absatz eingefügt. Tracking Walls erlauben den Zugriff auf eine Seite nur, wenn der Nutzer der Verarbeitung einer großen Anzahl seiner Daten zustimmt. Unter solchen Umständen wird die Zustimmung erzwungen und sinnlos sein. Deshalb fordern wir das Verbot von Trackingmauern.

Datenschutz standardmäßig

Artikel 10 sollte vorsehen, dass das Recht aller Internetnutzer auf Privatsphäre durch Design und Standard geschützt ist. Der Vorschlag des Europäischen Parlaments steht im Einklang mit der DSGVO und wird von den Datenschutzbehörden unterstützt. Stattdessen schlägt der Rat der EU vor, Artikel 10 in seiner Gesamtheit zu streichen und dem Druck der Werbewirtschaft nachzugeben. Wenn Artikel 10 gestrichen wird, sind in erster Linie diejenigen betroffen, die gefährdete Gruppen von Bürgern sind: ältere Menschen, Kinder und Menschen, die nicht wissen, wie ihre Informationen abgegriffen werden. Möglicherweise haben wir dann nicht einmal Browser mit Einstellungen, die es uns ermöglichen, Dritte effektiv auszuschließen. Wir fordern einen starken Artikel 10, der die Privatsphäre von Anfang an und standardmäßig gewährleistet.

Keine private Datenspeicherung

Die geltende Richtlinie erlaubt die Verarbeitung von Metadaten nur für streng begrenzte Zwecke. Der EU-Rat will diese Bestimmungen nun abschwächen. Anstatt den Schutz unserer Kommunikationsdaten zu verbessern, will der Rat den Telekommunikationsanbietern mehr Möglichkeiten geben, uns zu überwachen.

Wann und wo wir kommunizieren und mit wem, geht niemanden etwas an! Die Telekommunikationsanbieter dürfen diese Daten zwar nur pseudonym speichern, dies schützt die Nutzer jedoch nicht wirksam. Pseudonyme können zurückverfolgt und einer Person zugeordnet werden. Die pseudonyme Datenerhebung kann weiterhin dazu verwendet werden, Personen zu verfolgen und die intimsten Details ihres Lebens offen zu legen. Wir fordern die Streichung von Artikel 6 Absatz 2a! Die Änderungen in Artikel 6 Absatz 2 müssen zurückgezogen werden.

Schützen Sie unsere Daten, wenn sie gespeichert werden.

Der Text des EU-Rates stellt klar, dass der Schutz nur beim Transport gilt. Der Entwurf des Europäischen Parlaments sah vor, dass unsere Daten auch bei der Speicherung geschützt werden. Und das ist sehr wichtig. Viele Dienste wie Messenger und Datenaustauschplattformen basieren auf zentralen Servern. Daher muss klar definiert werden, was das Unternehmen, das diesen Server besitzt, mit unseren Nachrichten machen darf. Wir wollen nicht, dass Unternehmen unsere Nachrichten scannen, nachdem wir sie erhalten haben. Gespeicherte Daten müssen ebenso wie Daten während der Übertragung geschützt werden.

Diese Forderungen werden von den folgenden Organisationen unterstützt:

    Digitalcourage e.V. (Deutschland)
    Netzwerk Datenschutzexpertise (Deutschland)
    Digitale Gesellschaft e.V. (Deutschland)
    Vrijschrift (Niederlande)
    Datenschutz International (international)
    ApTI (Rumänien)
    Datenschutzraum e.V. (Deutschland)
    Initiative für Netzfreiheit (Österreich)
    Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung (Deutschland)

Diesen Forderungen können wir uns als Aktion Freiheit statt Angst nur nachträglich anschließen.

Mehr dazu bei http://www.vorratsdatenspeicherung.de/content/view/793/79/lang,de/

 


Kategorie[21]: Unsere Themen in der Presse Short-Link dieser Seite: a-fsa.de/d/313
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Erstellt: 2019-01-28 10:25:32
Aufrufe: 1935

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