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27.01.2019 Bundeswehr ab morgen zum Drohneneinsatz

Bundeswehr packt am Holocaust-Gedenktag die Koffer für den Einsatz in Israel

Geschmackloser geht es wohl nicht! Ab morgen werden Bundeswehrsoldaten zu ihrem Einsatz auf dem israelischen Luftwaffenstützpunkt Tel Nof aufbrechen.

Es handelt sich um diejenigen Soldaten, die dort an den im letzten Sommer geleasten "bewaffnungsfähigen" Heron-TP Drohnen lernen sollen, wie man sie fliegt, aber auch, wie man damit schießt. Denn im November stellte sich heraus, dass in den Abmachungen mit dem Technikbetreuern von Airbus vertraglich auch das wöchentliche Schießen auf harte und weiche Ziele, also Menschen, vereinbart wurde. (Bundeswehr-Drohnen sollen mit Waffen üben)

Ab nächste Woche werden also Drohnen des Typs Heron TP mit deutschem Hoheitszeichen vom israelischen Luftwaffenstützpunkt Tel Nof starten und über Israel fliegen. Dürfen sie dabei auch über palästinensisches Hoheitsgebiet "aufklären" - die Palästinenser hat sicher niemand gefragt.

Ist das alles noch im Rahmen des unsäglichen Bundestagsbeschlusses vom Juni letzten Jahres?

Im aktuellen Koalitionsvertrag wurde zwar festgehalten, die Heron TP zu leasen, jedoch noch deutlicher als im Koalitionsvertrag von 2013 wurde darin ein Vorbehalt formuliert: „Über die Beschaffung von Bewaffnung wird der Deutsche Bundestag nach ausführlicher völkerrechtlicher, verfassungsrechtlicher und ethischer Würdigung gesondert entscheiden”. Das ist bisher nicht geschehen. 

Die Koalitionspartner in den Bundestagsausschüssen für Verteidigung und Haushalt haben am 13. Juni 2018 die Unterzeichnung eines neunjährigen Leasingvertrags mit dem europäischen Rüstungskonzern Airbus in Höhe von fast 1,2 Milliarden Euro für die Anmietung von sieben bewaffnungsfähigen Drohnen Heron TP der staatlichen israelischen Firma Israel Aerospace Industries (IAI) bewilligt. Airbus verschafft sich so Knowhow für die Entwicklung einer in Europa herzustellenden Kampfdrohne („Eurodrohne“), für die Airbus die Systemführerschaft inne hat. Die Koalitionspartner legten fest, dass vorläufig für die Heron TP keine Munition gekauft und keine Waffenausbildung für Bundeswehrpersonal mit den Drohnen stattfinden darf. 

Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen beteuert zwar, dass die Heron TP vorerst unbewaffnet bleiben und nur für militärische Aufklärung eingesetzt werden. Wie ein investigativer Bericht von Report Mainz (ARD) im November 2018 enthüllte, wurde jedoch im Juni bereits die Anschaffung von bis zu 17 Präzisionsraketen optioniert. 

Wo bleibt die vereinbarte Ethikdebatte?

Die grundlegenden Fragen und Bedenken zum Einsatz von militärischen Drohnen, die die deutsche Bevölkerung und mehrere Fraktionen im Bundestag seit Jahren stellen, sind bisher nicht ansatzweise beantwortet worden. In Deutschland gibt es nach mehreren Umfragen eine breite Mehrheit gegen den Einsatz von bewaffneten Drohnen und selbst im Bundestag haben haben die Gegner des Tötens durch Drohnen eine Mehrheit.

Selbst auf der Bundestags-Webseite wird über "bewaffnungsfähige Drohnen" so berichtet: "Die Beschaffung von sogenannten Kampfdrohnen für die Bundeswehr ist weiterhin umstritten." 

Bewaffnete Drohnen schaffen eine zusätzliche Distanz zwischen Killer und Opfer.  Es ist Gewaltausübung ohne menschliches Gesicht und mit geringerer Rechenschaftspflicht. Die Tatsache, dass ein einzelner Drohnenpilot mehrere Drohnen bedienen und vielen Menschen in weit entfernten Ländern das Leben nehmen kann, macht es für Regierungen leichter, übermäßige Gewalt auszuüben, und reduziert das Risiko, dass jemand aus den damit betrauten Truppen die Verbrechen öffentlich macht. 

Bevölkerungsgruppen in Afghanistan und im Gaza-Streifen werden dauernd durch Drohnen überwacht und leben im Zustand ständiger Angst vor einem unerwarteten Angriff. Bewaffnete Drohnen töten sehr häufig unbeteiligte, unschuldige Zivilisten, was Hass schürt und den Terrorismus fördert.

Menschenrechtsorganisationen haben herausgefunden, dass 497 der von der israelischen Armee 2014 im Einsatz „Protective Edge“ in Gaza getöteten Zivilisten, insbesondere Frauen und Kinder, durch Drohnen getötet wurden. IAI, die Herstellungsfirma der Heron TP, wirbt auf Rüstungsmessen und in seinen Publikationen immer wieder damit, dass ihre Waffen im Einsatz gegen die palästinensische Bevölkerung sind. Amnesty International und andere Menschenrechtsorganisationen vermuten mehrere Kriegsverbrechen bei den Militäreinsätzen von Israel in Gaza. 

Die Bundesregierung und der Bundestag müssen endlich Auskunft darüber geben, wie und wann die oft versprochene gesellschaftliche Debatte stattfinden wird. Mindestens solange müssen die Bundeswehr-Drohnen am Boden bleiben.


The Drones Quilt Project

Auch anlässlich der Aktualität des Bundeswehreinsatzes im israelischen Tel Nof fand gestern die Eröffnung einer Ausstellung über die Opfer von Drohnen statt. Die Ausstellung ist dort voraussichtlich bis zum 16.2. zu sehen und kann bei Interesse im nächsten hlaben Jahr auch an anderen Orten in Deutschland gezeigt werden bevor sie wieder in die USA zurück geht.

The Drones Quilt Project ist eine Kunstausstellung aus den USA zum noch weitgehend geheimen US-Drohnenkrieg (NSA und gezielte Tötungen). Die Ausstellung besteht aus Patchworkdecken zusammengestellt aus jeweils 36 Stoffblöcken. Zusammengestellt und genäht worden sind sie jeweils von besorgten US-Bürgerinnen und -Bürgern. Jeder Stoffblock gedenkt an ein durch eine US-Kampfdrohne getötetes Kind, deren Namen durch akribische Recherche vor Ort in Pakistan oder in Jemen der angesehenen britischen NGO, The Bureau of Invesitgative Journalism, festgestellt werden konnte.

In Deutschland ist seit 2013 bekannt, dass die US-Luftwaffenbasis Ramstein nahe Kaiserslautern sowie das Pentagon-Afrika-Kommando (Africom) in Stuttgart wichtige Rollen in den illegalen US-Drohnen-Tötungen (sogenannte "gezielte Tötungen") in Afrika und im Nahen und Mittleren Osten spielen. 

Mehr dazu bei http://drohnen-kampagne.de


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Tags: #gezielteTötungen #Israel #TelNof #SchuleohneMilitär #Atomwaffen #Militär #Bundeswehr #Aufrüstung #Waffenexporte #Drohnen #Frieden #Krieg #Friedenserziehung #Menschenrechte #Zivilklauseln
Erstellt: 2019-01-27 10:50:52
Aufrufe: 1681

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