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19.01.2019 Woher stammt die biometrische "Abgleichdatei"?

Unabhängigkeit des Hamburger Datenschützers vom Innensenator in Frage gestellt

Die Unterordnung der Datenschutzbehörden unter die jeweiligen Innenbehörden haben wir schon mehrfach gerügt. Wie soll ein Datenschutzbeauftragter seine Tätigkeit ohne äußeren Druck ausführen können, wenn seine Behörde Teil der zu Kontrollierenden ist. Auch die EU DSGVO sieht unabhängige Datenschutzbeauftragte vor.

Was ist passiert?

Die Hamburger Polizei hat ihr Videomaterial von den G-20 Protesten in viele Tausend Einzelbilder zerlegt, um damit die Fahndung nach "Gewalttätern" durchzuführen. Im letzten Jahr ist sie mit Bildern auch an die Öffentlichkeit gegangen. Beides ist unserer Meinung nach grenzwertig, wurde aber von Hamburgs Datenschutzbeauftragten Johannes Caspar akzeptiert.

Nun wurde bekannt, dass die Hamburger Polizei diese Bildersammlung mit einer Gesichtserkennungssoftware mit  einer Vergleichsdatenbank der biometrischen Gesichtsdaten Tausender Bürger abgleicht. Es wurde nicht gesagt woher diese Daten stammen - etwa aus den seit 2 Jahren zentral zugreifbaren biometrischen Daten aus Pass und Ausweis? Sicher war es nicht die "normale" Straftäterdatei.

Update: Die Ausweisdatei war es nicht, aber auch nicht besser, es waren private Aufnahmen, die Bürger über ein Fahndungsportal hochgeladen hatten und alte Aufnahmen aus Videoüberwachung sowie Material aus öffentlichen Verkehrsmitteln und aus den Medien. Für solche Aufnahmen hat es nie einen Verwendungszweck im Zusammenhang mit dem G-20 Gipfel gegeben. Der Datenschutzbeauftragte hatte gegen die Nutzung bereit letzten August protestiert und nun erklärt, dass der Einsatz der biometrischen Gesichtserkennung durch die Polizei Hamburg "im Echtbetrieb" in Deutschland "beispiellos" sei. Strafverfolgungsbehörden sei es aber nicht erlaubt, "Massen von Video- und Bildsequenzen aus ganz unterschiedlichen zeitlichen und örtlichen Bezügen zu sammeln und biometrische Gesichts-IDs von abgebildeten Personen ohne Tatverdacht zu erstellen, für unbestimmte Zeit zu speichern und wiederholt mit Gesichtern von einzelnen Tatverdächtigen abzugleichen". Ende Update

Hamburgs Datenschutzbeauftragter hatte im Dezember 2018 nach eine Kontrolle die Löschung dieser Datei verlangt und dem automatischen Abgleich das Fehlen jeglicher Rechtsgrundlage bescheinigt. Dagegen hat die Hamburger Innenbehörde letzten Dienstag Klage beim Verwaltungsgericht eingereicht.

Der Hamburger Innensenator Andy Grote (SPD) hält die vorhandenen Regelungen in der Strafprozessordnung für ausreichend für den Einsatz der Software. Andernfalls würde er sich dafür einsetzen, eine gesonderte Spezialermächtigung zu schaffen ... um Unrecht zu Recht zu machen, muss man hinzufügen.

Mehr dazu bei https://www.sueddeutsche.de/news/politik/datenschutz---hamburg-streit-um-gesichtserkennung-innenbehoerde-reicht-klage-ein-dpa.urn-newsml-dpa-com-20090101-190115-99-574653
und https://www.heise.de/newsticker/meldung/G20-Randale-Caspar-ordnet-Loeschung-biometrischer-Fahndungsdaten-an-4254761.html


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Erstellt: 2019-01-19 10:20:42
Aufrufe: 1275

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