14.10.2009: Kameras vor dem Schulhaus
Um der wachsenden Zerstörungswut etwas entgegenzusetzen, hat die Stadt Zürich nun ein Reglement für den Videoeinsatz bei Schulgebäuden erlassen. Gestützt auf das Zivil- und das Strafgesetzbuch, habe die Stadt das Recht, in angemessener Weise gegen den Vandalismus vorzugehen, heisst es in der Mitteilung weiter. Eine Videoüberwachung sei geeignet, weil sie präventiv wirke und die strafrechtliche Verfolgung der Täter erleichtere.
«Der Videoeinsatz bei Schulgebäuden findet unter dem Aspekt des Hausrechts statt», führt der Stadtzürcher Datenschützer Marcel Studer dazu aus, der an der Ausarbeitung des Reglements beteiligt war. «Die Stadt Zürich hat als Eigentümerin der Schulanlagen das Recht, ihr Eigentum zu schützen. Das ist der ausschliessliche und eng definierte Zweck, den das neue Reglement für die Videoüberwachung vorsieht.» Auch seien die Modalitäten der Datenbearbeitung klar geregelt.
Darin unterscheide sich das neue Reglement übrigens klar vom Passus im kantonalen Polizeigesetz zur Überwachung des öffentlichen Raums, der kürzlich für vom Bundesgericht für ungültig erklärt wurde.
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Tags: #Kameras #Schule #Videoueberwachung #Ueberwachung #Datenschutz #hausrecht #Vandalismus
Erstellt: 2009-10-14 05:46:53 Aufrufe: 3753
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