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Dash-Button zum zweiten Mal vom Gericht verbotenAm 10. Januar 2019 hat wieder hat ein Gericht, diesmal das Oberlandesgericht (OLG) München dem Unternehmen Amazon verboten, Waschmittel, Kaffee und andere Waren des täglichen Bedarfs in Deutschland mit einem Dash-Button zu verkaufen. Das Gericht bemängelte, dass bei diesen Verkäufen zu intransparenten Bestellungen führten. Es fehlten klare Informationen zu Inhalt, Preis und der klare Hinweis auf eine zahlungspflichtige Bestellung , wie es im Internet in Deutschland vorgeschrieben ist. Das erste fast gleichlautende Urteil kam vom Landgerichts München im März 2018 nach einer Klage der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Bei Amazons Dash-Button Bestellungen wird der Kunde erst nach der Bestellung informiert, zu welchem Preis er eine Ware bestellt und welches Produkt er tatsächlich bestellt hat. Zwar hat der Kunde danach noch einmal die Gelegenheit zu entscheiden welches Produkt bestellt werden soll, wenn er den Knopf betätigt. Allerdings steht in den Amazon Nutzungsbedingungen, dass er damit einverstanden ist, wenn sich das mit dem Knopf verbundene Produkt ändert und auch ein anderer Preis verlangt werden kann als zum Zeitpunkt der Einrichtung des Dash-Buttons. Was soll das? Ich weiß nicht was ich wirklich kaufe und zu welchem Preis? Damit wird die bürgerliche Vertragsfreiheit völlig zu Lasten des Kunden verdreht! Amazon gibt keine Auskunft darüber wie viele Kunden dieses Verfahren überhaupt nutzen - ab jetzt erstmal niemand mehr! Das Kölner Institut für Handelsforschung meint, dass Bestellknöpfe nur eine Übergangslösung wären, die von Sprachsteuerung und Smart-Home-Geräten abgelöst werden. Ach so, dann kauft mein Kühlschrank ein, wie es ihm gefällt ... Amazon ist jedenfalls mehr als enttäuscht und will gegen das Urteil vorgehen: "Das heutige Urteil ist nicht nur innovationsfeindlich - es hindert Kunden auch daran, selbst eine informierte Entscheidung darüber zu treffen, ob ihnen ein Service wie der Dash Button ein bequemes Einkaufserlebnis ermöglicht." Mehr dazu bei https://www.golem.de/news/dash-buttons-gericht-verbietet-amazons-einkaufsknopf-1901-138647.html Kommentar: RE: 20190114 Einkaufen ohne Wissen über Preis und Ware? Einkaufserlebnis De., 14.01.2019 23:51 Kategorie[21]: Unsere Themen in der Presse Short-Link dieser Seite: a-fsa.de/d/2ZK Link zu dieser Seite: https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/6756-20190114-einkaufen-ohne-wissen-ueber-preis-und-ware.html Link im Tor-Netzwerk: http://a6pdp5vmmw4zm5tifrc3qo2pyz7mvnk4zzimpesnckvzinubzmioddad.onion/de/articles/6756-20190114-einkaufen-ohne-wissen-ueber-preis-und-ware.html Tags: #Einkauf #Vertragsfreiheit #Amazon #Urteil #Dash-Button #Verbraucherdatenschutz #Datenschutz #Datensicherheit #Ergonomie #Datenpannen #Datenskandale #Zensur #Transparenz #Informationsfreiheit #Verhaltensänderung #Diskriminierung #Ungleichbehandlung Erstellt: 2019-01-14 10:39:34 Aufrufe: 1105 Kommentar abgeben |
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