"Elektronische Person" wurde Gewerkschaftsmitglied
Der nebenstehende Roboter, den wir 2010 auf dem Linuxtag in Berlin getroffen hatten, blickt traurig, weil er noch kein Gewerkschaftsmitglied ist. Auch Fabio, der als Teil eines Forschungsexperiments als "Shop-Bot“ in einem schottischen Supermarkt arbeitete, ist traurig, weil er "entlassen" wurde, nachdem er Anfang letzten Jahres mit seltsamen Verhalten die Kunden nervte.
Der "Verband Angestellte Schweiz" der vor hundert Jahren gegründet wurde, hatte zu den Feierlichkeiten zum Jubiläum die Aufnahme eines sozialen Roboters als Mitglied beschlossen. Der Gewerkschaftsverband möchte damit auf folgende Fragen hinweisen:
- Wie gehen die Menschen mit den Fähigkeiten von Robotern um?
- Brauchen sie dafür neue Kompetenzen?
- Was geschieht, wenn in dieser neuen Art der Zusammenarbeit etwas schief läuft?
- Wie werden die Einsparungen durch den Einsatz von Digitalisierung verteilt? - Digitalisierungsdividende für alle Beschäftigte!
Der Verkauf von Industrie- und kollaborativen Robotern hat sich in den letzten 5 Jahren mehr als verdoppelt. 2017 steigerte sich der Absatz um 30%. Die weltweit höchste Roboterdichte weist Südkorea auf. Dort sind 710 Industrieroboter pro 10.000 Beschäftigte tätig.
Das EU Parlament hat mit seiner Resolution vom Februar 2017 zu klareren zivilrechtlichen Regeln in den Bereichen Robotik und Künstliche Intelligenz (KI) eine heftige Debatte ausgelöst. Damit soll langfristig ein spezieller rechtlicher Status für Roboter als "elektronische Person" etabliert werden. Damit könnte es für den Gesetzgeber einfacher werden für den Schadensfall Hafttungsfragen zu definieren.
Eventuell ist das jedoch genau der falsche Weg. So haben 160 europäische Sachverständige aus Forschung, Wissenschaft, Wirtschaft und Politik in einem offenen Brief an EU-Kommissionspräsident Jean Claude Juncker nachdrücklich davor gewarnt, "autonomen", "unvorhersehbaren" und "selbst lernenden" Maschinen rechtlich einen Persönlichkeitsstatus zu erteilen. Gerade im Hinblick auf selbst fahrende Autos muss die Haftung beim Hersteller verbleiben, da nur deren Programmierer die Entscheidungsregeln in "unklaren" oder "ethisch problematischen" Situationen festlegen.
Mehr dazu bei https://www.heise.de/newsticker/meldung/Schweizer-Gewerkschaft-nimmt-Roboter-als-Mitglied-auf-4241805.html
und https://www.heise.de/newsticker/meldung/Streit-ueber-Persoenlichkeitsstatus-von-Robotern-kocht-hoch-4022256.html
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Erstellt: 2019-01-11 09:50:07 Aufrufe: 1158
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