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BVerfG prüft Verfassungsmäßigkeit von Hartz-IV SanktionenAm 15. Januar ist es endlich, nach vielen Jahren, soweit, das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe muss die Frage beantworten, ob bereits 30% Sanktionen des Regelsatzes mit der Menschenwürde/dem Grundgesetz vereinbar sind. Nach Jahren des Wartens und des unbeschreiblich vielfältigen (kreativen) Protestes gegen die Sanktionspraxis steht jetzt endlich der mehrfach verschobene Verhandlungstermin im Bundesverfassungsgericht zu dieser Frage fest! Die Verhandlung startet am 15. Januar 2019, 10 Uhr (Einlass 9:15), im Sitzungssaal des Bundesverfassungsgerichts, Schlossbezirk 3, 76131 Karlsruhe Wer drinnen keinen Platz mehr bekommt und das ist Jede/r, der nicht bereits auf der Anmeldeliste steht, kann und sollte auf der weiten Fläche vor dem Bundesverfassungsgericht zur Kundgebung kommen, denn es geht um unser aller Menschenwürde. "Wir werden auch dort unsere bestehende langjährige und vielfältige Kritik an der Sanktions-Gesetzgebung und -praxis kund tun und Alternativen für ein freundlicheres Sozialsystem aufzeigen!" sagen die Anmelder der 2-tägigen Demo. Konkret zu klären hat das Gericht:
Im Endergebnis geht es aber darum das unwürdige Sanktionsregime von Hartz-IV auf den Abfallhaufen der Geschichte zu befördern! Be- und Gedenken wir der vielen Tausenden von Betroffenen, denen mit Maßnahmen des Jobcenters versucht wurde ihre Menschenwürde zu nehmen. Selbst ungeborenes Leben war darunter, wie der Fall einer 24-jährigen im 4.Monat Schwangeren zeigt, die für 3 Monate mit 100% sanktioniert werden sollte. Die Bürgerinitiative bittet wegen der großen Bedeutung des Prozesses, dass möglichst Vielen ermöglicht wird vor Ort zu sein, um mit vielfältigen Aktionen auch für die Presse präsent sein zu können. Aktion Freiheit statt Angst wird die Argumente zu diesem Verfahren in seine Diskussion "70 Jahre Menschenrechte" mit aufnehmen - da haben wir noch einiges zu tun. Mehr dazu bei http://grundrechte-brandbrief.de/BUKA-berichte-ereignisse-2018.htm#2018-12-28 Kommentar: RE: 20190108 Hartz-IV Sanktionspraxis vor Gericht „Hartz IV überwinden" ver.di News, 09.01.2019 15:35 RE: 20190108 Hartz-IV Sanktionspraxis vor Gericht Irgendwie ist es armselig, dass sich das Verfassungsgericht erst jetzt damit beschäftigt. Es ist noch armseliger, dass überhaupt darüber diskutiert und vor Gericht darüber entschieden werden muss. Und wieso nur die 100% Sanktionen? JEDE Sanktion sollte hinterfragt werden. Soli, 10.01.2019 21:42 Kategorie[21]: Unsere Themen in der Presse Short-Link dieser Seite: a-fsa.de/d/2ZD Link zu dieser Seite: https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/6750-20190108-hartz-iv-sanktionspraxis-vor-gericht.html Link im Tor-Netzwerk: http://a6pdp5vmmw4zm5tifrc3qo2pyz7mvnk4zzimpesnckvzinubzmioddad.onion/de/articles/6750-20190108-hartz-iv-sanktionspraxis-vor-gericht.html Tags: #Grundrechte #Menschenrechte #Soziales #Sanktionen #BVerfG #Klage #Gleichberechtigung #Gender #Diskriminierung #Ungleichbehandlung #HartzIV #Gewerkschaft #Mitbestimmung #Koalitionsfreiheit #Demo #Aktivitaet Erstellt: 2019-01-08 10:37:21 Aufrufe: 1701 Kommentar abgeben |
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