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02.01.2019 Illegale Speicherpraxis bei deutschen Providern

Internet- und Telefonanbieter speichern monatelang auf Vorrat

Nanu? Haben wir nicht mit der VDS 2.0 eine verkürzte Speicherfrist von 10 Tagen bekommen? Darüber hinaus hat die Bundesnetzagentur den Providern doch freigestellt, ob sie überhaupt speichern - eine in der Bundesrepublik einmalige Chance auf "freiwillige Gesetzeseinhaltung" (Bundesnetzagentur "verzichtet" auf Vorratsdatenspeicherung , Auch Telekom von Vorratsdatenspeicherung befreit ).

Nun hat die Bundesnetzagentur mal nachgeschaut, was die Provider so machen bei ihrer Datenhaltung und einige gefunden, die sich klar illegal und ordnungswidrig verhalten. Das hat der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung (AK Vorrat) zu Anlass genommen zu betonen, dass eine anlasslose Speichung unser aller Kommunikation verfassungswidrig ist. Der AK Vorrat schreibt dazu heute:

Obwohl Gerichte die umstrittene verdachtslose Vorratsdatenspeicherung ausgesetzt haben, sammeln einige deutsche Telekommunikationsanbieter trotzdem von jedem Kunden abrechnungsirrelevante Informationen über die Telefon- und Internetnutzung. Dies ergibt sich aus einer Erhebung der Bundesnetzagentur, die dem Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung vorliegt.[1] Den Unternehmen, deren Name die Bundesnetzagentur nicht bekannt gibt, droht ein Bußgeld. 

Konkret wird der Aufenthaltsort bei mobiler Telekommunikation (Funkzelle) eine Woche lang, die weltweit einmalige Kennung mobiler Endgeräte (IMEI) bis zu vier Monate lang und die Internetkennung (IP-Adresse) bis zu drei Monate lang gespeichert, ohne dass dies zur Abrechnung nötig ist. Die im Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung zusammen geschlossenen Bürgerrechtler, Datenschützer und Internetnutzer warnen vor den Konsequenzen dieser „freiwilligen Vorratsdatenspeicherung“:

„Dass Mobilfunkanbieter bei jeder Verbindung den Aufenthaltsort festhalten, ermöglicht Behörden massenhafte Funkzellenabfragen und kann Unschuldige in Verdacht bringen, beispielsweise nach der Teilnahme an einer Demonstration“, erklärt Uli Breuer vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung. „Zu jeder Internetnutzung die IP-Adresse zu speichern ermöglicht Abmahnanwälten, Verbraucher tausendfach wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen im Internet abzukassieren, die sie oft nicht begangen haben.“

„Das Ausmaß der freiwilligen Vorratsdatenspeicherung ist selbst nach dem Maßstab des industriefreundlichen Leitfadens der Bundesnetzagentur klar illegal und ordnungswidrig. Wir haben deshalb Anzeige erstattet und die Bundesnetzagentur sowie die Bundesdatenschutzbeauftragte zum Einschreiten aufgefordert.[2]

Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung verlangt von der Bundesnetzagentur, die Speicherdauer jedes Anbieters transparent zu machen, damit Verbraucher Anbieter ohne Vorratsdatenspeicherung wählen können.[3] Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung warnt außerdem, die geplante ePrivacy-Verordnung der EU drohe die „freiwillige Vorratsdatenspeicherung“ durch Telekommunikationsanbieter massiv auszuweiten,[4] und verlangt ein klares Verbot allgemeiner und unterschiedsloser Vorratsdatenspeicherungen.

Aus Sicht der im Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung zusammengeschlossenen Datenschützer, Bürgerrechtler und Internetnutzer ist eine verdachtsunabhängige und wahllose Vorratsspeicherung von Telekommunikationsdaten für viele Bereiche der Gesellschaft höchst schädlich: Sie beeinträchtigt vertrauliche Kommunikation in Bereichen, in denen Menschen auf Vertraulichkeit angewiesen sind (z.B. Kontakte zu Psychotherapeuten, Ärzten, Rechtsanwälten, Betriebsräten, Eheberatern, Kinderwunschzentren, Drogenmissbrauchsberatern und sonstigen Beratungsstellen) und gefährdet damit die körperliche und psychische Gesundheit von Menschen, die Hilfe benötigen, aber auch der Menschen aus ihrem Umfeld. Wenn Journalisten Informationen elektronisch nur noch überrückverfolgbare Kanäle entgegen nehmen können, gefährdet dies die Pressefreiheit und beeinträchtigt damit elementare Funktionsbedingungen einer freiheitlichen demokratischen Gesellschaft. Die verdachtsunabhängige und wahllose Vorratsdatenspeicherung schafft Risiken des Missbrauchs und des Verlusts vertraulicher Informationen über unsere persönlichen Kontakte, Bewegungen und Interessen. Telekommunikationsdaten sind außerdem besonders anfällig dafür, von Geheimdiensten ausgespäht zu werden und Unschuldige ungerechtfertigt strafrechtlichen Ermittlungen auszusetzen.

Weiterlesen:

  1. Erhebung der Bundesnetzagentur: http://www.vorratsdatenspeicherung.de/images/vb_breg_anl4_2018-05-15.pdf

  2. Anzeige vom heutigen Tag: http://www.vorratsdatenspeicherung.de/images/anzeige-bnetza-2019.pdf

  3. Anfrage nach Informationsfreiheitsgesetz: https://fragdenstaat.de/a/34043

  4. Zivilgesellschaft zu ePrivacy: http://www.vorratsdatenspeicherung.de/content/view/788/79/lang,de/

Mehr dazu bei https://www.vorratsdatenspeicherung.de/content/view/790/79/lang,de/


Kategorie[18]: Pressemitteilungen Short-Link dieser Seite: a-fsa.de/d/2Zx
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Tags: #Bundesnetzagentur #Speicherfristen #VDS #AK-Vorrat #Lauschangriff #Überwachung #Vorratsdatenspeicherung #Videoüberwachung #Rasterfahndung #Datenbanken #Provider #Freizügigkeit #Unschuldsvermutung #Verhaltensänderung #Bestandsdaten
Erstellt: 2019-01-02 17:53:37
Aufrufe: 1457

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