Weiter aktiv gegen Überwachung!
Mit Bedauern haben wir vor einigen Tagen von der Auflösung des Vereins "Rechtsanwälte gegen Totalüberwachung e.V." in Hamburg gehört und möchten ihren Abschieds-Newsletter zu Gehör bringen, um der Vermutung vorzubeugen, dass sich der Kampf gegen Überwachung von selbst erübrigt hätte. Das Gegenteil ist der Fall!
Auflösung / Abschieds-Newsletter "Rechtsanwälte gegen Totalüberwachung e.V."
1. Jeder von Ihnen, der sich in einem Verein oder sonst wie engagiert, weiß, dass das nicht immer ein einfaches Unterfangen ist. Die Meinungen, welche Mittel zur Durchsetzung der Vereinsinteressen erforderlich und/oder geboten sind, können verschieden sein. Beruf, Familie und sonstige Hobbys tun ihr Übriges, um den Elan, den ein Verein benötigt, den Schwung zu nehmen bis er endgültig versiegt. Das wir überhaupt so weit gekommen sind und in den letzten fünf Jahren demonstrieren und altehrwürdige Juristentage „sprengen“ konnten sowie die Kanzlerin mit einem Spruchband „Totalüberwachung – www.stop-prism.de“ in Hamburg begrüßen durften, verdanken wir auch Ihnen. Sie haben uns durch Ihre Unterschrift unter unsere Hamburger Erklärung, durch Ihren Zuspruch per Email, Ihre Anwesenheit auf unseren Veranstaltungen/Demonstrationen und auch Ihren Spenden enormen „Auftrieb“ gegeben. Sie waren unser Motivator und dafür danken wir Ihnen von Herzen!
Danken möchten wir an dieser Stelle auch Herrn Dr. Gerhard Baum, Herrn Hans-Christian Ströbele, Herrn Peter Schaar sowie Herrn Dr. Marcus Mollnau, die uns 2015 auf unserer Demonstration vor dem Bundekanzleramt durch hervorragende Redebeiträge unterstützt haben. Dank gebührt auch dem Chaos Computer Club und allen weiteren Organisationen, die uns auf unserem Weg begleitet haben.
2. Hat sich Ihr und auch unserer Einsatz gelohnt? Tja, hierzu gilt Obiges über die verschiedenen Meinungen. Ich kann insofern nur für mich sprechen: Mir wurde in den ersten Jahren nach den Snowden-Enthüllungen in etlichen Gesprächen von meinem Gegenüber entgegnet, dass man „nichts zu verbergen habe“ und man einer anlasslosen Totalüberwachung quasi „gelassen“ gegenüberstehe. Mich hat diese kindliche Naivität schon immer amüsiert. Richtig witzig wurde es allerdings immer erst dann, wenn ich die jeweiligen Gesprächspartner daraufhin – gern in großer Runde während einer Bahnfahrt usw. – gefragt habe,
- ob Sie Pornografie im Internet angucken (mehr als 14 Millionen Deutsche sehen regelmäßig pornografische Inhalte - https://de.statista.com/infografik/8869/pornografie-im-internet/);
- ob Sie regelmäßig Alkohol trinken;
- ob Sie außereheliche Affären haben;
- welche Medikamente sie nehmen;
- ob sie Auslandskontakte in den Nahen Osten unterhalten
- und/oder ob sie jemals in Jemen, Iran oder Irak waren;
- welche Partei sie gewählt haben und
- ob sie Folter in Ausnahmefällen gutheißen würden usw.
Auf diese Fragen hin passierte vieles. Nur habe ich – zu Recht - nie Antworten bekommen. Diese Naivität erlebe ich nun nicht mehr. Ein Großteil meiner Gesprächspartner ist sich heutzutage der Gefahr, die von einer anlasslosen Totalüberwachung ausgeht, bewusst, und zwar unabhängig davon, ob das „Private“ strafrechtliche Relevanz hat oder nicht. Insofern bin ich der Überzeugung, dass Sie und unser Verein hierzu etwas beitragen konnten.
3. Hat unser Verein bei den politischen Entscheidungsträgern etwas bewirken können? Ich glaube kaum! Es scheint weiterhin ein leider weit verbreiteter Konsens zu sein, dass Sie und ich einer „gewissen Fürsorge“ bedürfen. Wir sind offensichtlich potentielle Staatsfeinde, die man beispielsweise mittels eines Gesetzes zur Neuordnung des bayrischen Polizeirechts oder durch eine (dauerhafte) biometrische Gesichtserkennung im Auge behalten muss (lesenswert zur Videoüberwachung am Berliner Südkreuz https://www.ccc.de/en/updates/2018/debakel-am-suedkreuz).
Ist das zur Terrorabwehr überhaupt nötig oder erforderlich? Selbstverständlich nicht, da bereits die Strafprozessordnung den Ermittlungsbehörden weitreichende Möglichkeiten, wie z. B.
- § 94 StPO [Sicherstellung und Beschlagnahme von Gegenständen zu Beweiszwecken,
- § 98a StPO [Rasterfahndung], - § 98c StPO [Maschineller Abgleich mit vorhandenen Daten],
- § 99 StPO [Postbeschlagnahme],
- § 100a StPO [Überwachung der Telekommunikation],
- § 100b StPO [Online-Durchsuchung],
- § 100c StPO [Akustische Wohnraumüberwachung],
- § 100f StPO [Akustische Überwachung außerhalb von Wohnraum],
- § 100g StPO [Erhebung von Verkehrsdaten],
- § 100h StPO [Weitere Maßnahmen außerhalb von Wohnraum],
- § 100i StPO [Technische Ermittlungsmaßnahmen bei Mobilfunkendgeräten - IMSI-Catcher],
- § 100j StPO [Bestandsdatenauskunft],
- § 102 StPO [Durchsuchung bei Beschuldigten],
- § 103 StPO [Durchsuchung bei anderen Personen],
einräumt, um Kriminelle und/oder Terroristen zu überwachen und zu verfolgen. Diejenigen, die letzte Zweifel hegen, sei der Bericht des Sonderermittlers Bruno Jost (https://de.wikipedia.org/wiki/Bruno_Jost) zum Anschlag auf den Breitscheidplatz empfohlen, der als Ursache für den Terroranschlag vom 19.12.2016 nicht fehlende Überwachungsmöglichkeiten benennt, sondern haarsträubende strukturelle und organisatorische Mängel sowie ein erhebliches Desinteresse der handelnden Ermittlungsbehörden. Dass derartige Mängel im Zusammenhang mit Ermittlungen gegen einen potentiellen Attentäter, den man zeitweise als Gefährder Nr. 1 geführt hat, überhaupt auftreten konnten, hätte ich persönlich nicht für möglich gehalten (den vollständigen Bericht finden Sie hier: https://www.berlin.de/sen/inneres/presse/weitere-informationen/artikel.638875.php - unbedingt lesenswert die Seiten 70 bis 71).
4. Was bleibt zu tun? Es gibt eine Vielzahl von Vereinen, Initiativen, Pressorganen und sonstigen Organisationen, die sich für die Einhaltung unserer verfassungsmäßigen Rechte einsetzen, damit staatlicher Willkür nicht Tür und Tor geöffnet werden. Diese Organisationen haben den Schwung, der uns abhanden gekommen ist. Beispielsweise die Initiative gegen Totalüberwachung e.V. (https://www.gegen-totalueberwachung.de/mitmachen.html) von unseren Kollegen aus Köln. Wir würden uns freuen, wenn Sie – in welcher Form auch immer – aktiv weiter daran mitwirken, unsere Gesellschaft so zu gestalten, dass ihre Vielfalt erhalten bleibt.
In diesem Sinne wünschen wir Ihnen alles Gute, frohe Weihnachten, einen guten Rutsch!
Rechtsanwälte gegen Totalüberwachung e.V.
Alsterufer 34, 20354 Hamburg
Mehr dazu bei https://rechtsanwaelte-gegen-totalueberwachung.de
PS. Wir danken der Inititiative für ihre Arbeit und können neben der Initiative gegen Totalüberwachung in Köln mit namhaften Aktiven weitere Gruppen in den verschiedensten Orten in Deutschland empfehlen - und auch wir suchen nach Menschen, die auf ihre Privatsphäre nicht verzichten möchten.
Es gibt viel zu tun!
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Erstellt: 2018-12-25 12:28:14 Aufrufe: 1276
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