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22.12.2018 Tablets, Taser und mehr Videoüberwachung

Grüne Handschrift in Hessens Koalitionsvertrag fast unsichtbar

So steht es im Koaltiionsvertrag von Schwarz-Grün in Hessen. In die Digitalisierung soll insgesamt eine Millarde Euro fließen. Da es jetzt bereits Handys mit extra starkem Akku für die mitgelieferte Taserfunktion gibt, könnte man die auch unter Digitaliserung auflisten. Bei der Polizeiausrüstung werden die Geräte allerdings getrennt und nicht Dual-Use sein. ;-)

Konkret ist folgendes geplant:

  • mehr Videoüberwachung "an besonderen Gefahrenorten" wie Flughäfen, Bahnhöfen, Sportstätten, Einkaufszentren oder Packstationen,
  • Big-Data-Analyse über die polizeilichen Datenbanken zum Bündeln und schnelleren Auswerten, um die aktuellen polizeilichen Herausforderungen zu bewätigen,
  • mit strafrechtlich umstrittenem IP-Tracking sollen verdächtige Internetnutzer identifizierbar werden,
  • Taser sollen als "nicht tödliche" Waffen zur Polizeiausrüstung gehören.

Als kleines positives "Schmankerl" will Hessen die parlamentarische Kontrolle des Verfassungsschutzes verstärke und die bisherigen "pauschalen Einstufungsfristen für Verschlusssachen von 90 oder 120 Jahren" deutlich verkürzen.

Dagegen ist im Koalitionsvertrag keine Rede von den Voraussetzungen für den Einsatz des Hessentrojaners zur heimlichen Online-Spionage und von elektronischen Fußfesseln.  Bürgerrechtler u.a. vom Verein Digitale Gesellschaft hatten vorab an die Verhandlungsführer appelliert, die mit der letzten Polizeireform geschaffenen Erlaubnistatbestände zurückzunehmen, da damit die Demokratie gefährdet werde.

Mehr dazu bei https://www.heise.de/newsticker/meldung/Hessen-Schwarz-Gruen-will-IP-Tracking-Taser-und-mehr-Videoueberwachung-4257763.html


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Tags: #Grundrechte #Menschenrechte #Hessen #Koalitionsvertrag #schwarz-grün #Polizei #Verfassungsschutz #Bundestrojaner #Lauschangriff #Überwachung #Vorratsdatenspeicherung #Videoüberwachung #Rasterfahndung #Datenbanken #Entry-ExitSystem #eBorder #Freizügigkeit #Unschuldsvermutung #Verhaltensänderung
Erstellt: 2018-12-22 10:57:52
Aufrufe: 1151

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