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25.11.2018 IALANA berichtet über Arbeit der OPCW zu Syrien

Chemiewaffen-Einsätze in Syrien

Zwei Tage nach der Veranstaltung von IALANA, der internationalen  Assoziation von Rechtsanwälten, zu Chemiewaffen-Einsätzen in Syrien erreicht uns heute die Nachricht, dass es im Gebiet von Aleppo, also einem Gebiet unter Kontrolle der Regierung zu Beschuss mit Gas-Granaten gekommen ist. Zahlreiche Menschen mussten in Krankenhäusern behandelt werden.

Bei der Veranstaltung in der Humboldt Universität am Freitag Abend wurde versucht zu klären was über die bisherigen Giftgasangriffe in Syrien bekannt ist und welche Interessen die Aufklärung behindern. Als Experten waren dabei Jan van Aken (ehem. UN Biowaffeninspekteur, DIE LINKE), Gerhard Baisch (IALANA), Kristin Helberg (Journalistin).  Auch Aktion Freheit statt Angst war mit mehreren Aktiven dabei.

Erinnern wir uns: Nach dem Giftgasangriff mit Sarin auf Ghouta vom 21.8.2013 hatte US-Präsident Obama einen Großangriff auf Assad vorbereitet, der nur durch den Beitritt Syriens zur Chemiewaffenkonvention und die Vernichtung der syrischen Bestände und Produktionseinrichtungen unter Kontrolle der Organisation für das Verbot von Chemiewaffen (OPCW) abgewendet werden konnte.

Trotzdem kam und kommt es seit dem in Syrien weiterhin zu Einsätzen von Chemiewaffen. Die Kriegsparteien schieben sich regelmäßig gegenseitig die Verantwortung hierfür zu. Im April 2017 nahm die Regierung der USA einen solchen Chemiewaffeneinsatz zum Anlass für einen massiven Luftangriff auf Stellungen und Einrichtungen der Syrischen Nationalarmee ohne die Ergebnisse der angelaufenen Untersuchungen abzuwarten.

Schon im Vorfeld der angekündigten Rückeroberung von Idlib, der letzten großen von islamistischen Kräften gehaltenen Region durch die Syrische Regierung wurden auch im Deutschen Bundestag Optionen militärischen Eingreifens erörtert, falls es dort erneut zum Einsatz von Chemiewaffen kommen sollte. Das unterstellt, dass Urheber für eine solche völkerrechtswidrige Kriegsführung allein die syrische Regierung sein könne.

Deshalb wurde auf der Veranstaltung erörtert:

  • Wie kann die OPCW Fakten ermitteln?
  • Welche Rückschlüsse auf Täterschaft lassen sich anhand von chemischen Stoffen herstellen?
  • In welchen Rechtsrahmen ist die OPCW eingebunden?
  • Was darf die internationale Staatengemeinschaft tun, sobald die OPCW einen Einsatz giftiger Chemikalien festgestellt hat?

Auch wenn auf der Veranstaltung keine eindeutigen Schuldzuweisungen verteilt wurden, so konnte festgestellt werden, dass die angeblich eindeutigen Schuldzuweisungen durch die USA und Großbritannien ebenfalls nicht gerechtfertigt werden können.

Mehr dazu bei https://www.ialana.de/aktuell/veranstaltungen/veranstaltungen-in-2018/2334-chemiewaffen-einsaetze-in-syrien-aufklaerung-der-fakten-und-voelkerrechtliche-konsequenzen


Kategorie[25]: Schule ohne Militär Short-Link dieser Seite: a-fsa.de/d/2YN
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Tags: #Giftgas #IALANA #OPCW #Chemiewaffen #Militär #Bundeswehr #Aufrüstung #Waffenexporte #Drohnen #Frieden #Krieg #Friedenserziehung #Menschenrechte #Zivilklauseln
Erstellt: 2018-11-25 10:08:09
Aufrufe: 2224

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