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21.11.2018 IFG-Anfrage zur Vorratsdatenspeicherung

Wer arbeitet zur Zeit an weiteren Vorratsdatenspeicherungen?

Im Oktober hatte wir als Aktion Freiheit statt Angst mit vielen anderen zivilgesellschaftlichen Gruppen in einem Offenen Brief an die Bundesregierung vor der Absicht gewarnt die Vorratsdatenspeicherung durch die Hintertür mittels der ePrivacy Verordnung wieder zu "legalisieren" ( Keine Vorratsdatenspeicherung durch die Hintertür! ).

Zusätzlich hat nun Digitalcourage über das Portal Frag-den-Staat eine Informationsfreiheitsanzeige an die Bundesregierung gestellt, um zu erfahren welche Vorratsdatenspeicherungen aller Arten (also nicht nur der Kommunikation) in diesem Jahr beschlossen oder geplant wurden. Denn immer mehr werden Gesetze und Verordnungen im Hinterzimmer oft zusammen mit Lobbyvertretern der interessierten Unternehmen ausgeheckt. Im Hinterkopf haben wir dabei neben der "normalen" Vorratsdatenspeicherung unser aller Kommunikation z.B: die geplante Speicherung von Kfz-Kennzeichen zur Erfassung von "bösen" Dieselfahrern ;-) aber sicher auch "intelligente" Videoüberwachungen, die Bewegungsprofile anlegen können.

Anfrage zu geplanten und laufenden Gesetzesverfahren und -vorhaben, die Regelungen für Vorratsdatenspeicherungen enthalten, auf EU-, Bundes- und Landesebene seit 1. Januar 2018.

Anfrage an:     Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
Verwendete Gesetze:
        Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG)
        Verbraucherinformationsgesetz (VIG)
        Umweltinformationsgesetz Bund (UIG)

Zusammenfassung der Anfrage

Die gemeinnützige Datenschutz- und Grundrechtsorganisation Digitalcourage beantragt die Herausgabe aller Informationen (inklusive Memos, Vermerken, Gesprächsprotokollen, Entwürfen, Notizen, Eingaben, Schriftwechseln, Gutachten, Berichten und Zwischenständen) zu geplanten und laufenden Gesetzesverfahren und -vorhaben, die Regelungen für Vorratsdatenspeicherungen enthalten, auf EU-, Bundes- und Landesebene seit 1. Januar 2018.

Vorratsdatenspeicherungen seien hierfür definiert als die anlasslose Speicherung personenbeziehbarer Daten – oder die Speicherung solcher ursprünglich aus anderen Gründen erhobener Daten über die für den ursprünglichen Zweck notwendige Dauer hinaus – mit dem Motiv, diese später eventuell für Auswertungen nutzen zu können (beispielsweise kriminologische Auswertungen).

Die erste Reaktion vom Presse- und Informationsamt der Bundesregierung ist lediglich, dass man dort keine Gesetzesvorhaben mache und die Anfrage an das das jeweils zuständige Ministerium weiterzuleiten sei. Warten wir also ab (wie es uns bereits bei unserer IFG-Anfrage zum Südkreuz ging).

Mehr dazu bei https://fragdenstaat.de/anfrage/anfrage-zu-geplanten-und-laufenden-gesetzesverfahren-und-vorhaben-die-regelungen-fur-vorratsdatenspeicherungen-enthalten-auf-eu-bundes-und-landesebene-seit-1-januar-2018/
und https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/6670-20181030-keine-vorratsdatenspeicherung-durch-die-hintertuer.htm


Kategorie[27]: Polizei&Geheimdienste Short-Link dieser Seite: a-fsa.de/d/2YJ
Link zu dieser Seite: https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/6697-20181121-ifg-anfrage-zur-vorratsdatenspeicherung.html
Link im Tor-Netzwerk: http://a6pdp5vmmw4zm5tifrc3qo2pyz7mvnk4zzimpesnckvzinubzmioddad.onion/de/articles/6697-20181121-ifg-anfrage-zur-vorratsdatenspeicherung.html
Tags: #Grundrechte #Menschenrechte #Lauschangriff #Überwachung #Vorratsdatenspeicherung #Videoüberwachung #Rasterfahndung #Datenbanken #Entry-ExitSystem #eBorder #Freizügigkeit #Unschuldsvermutung #Verhaltensänderung #Kfz-Kennzeichen #VDS
Erstellt: 2018-11-21 09:50:34
Aufrufe: 1641

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