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Demonstranten sind keine Statisten für Polizeiwerbung Allein schon, dass die Polizei bei einer Demo für die Demonstranten wahrnehmbar fotografiert sei rechtswidrig, urteilten die Richter, denn ohne eine Sicherheitsnotwendigkeit darf durch Aufnahmen nicht der Eindruck von staatlicher Überwachung entstehen. Fotografierende Polizeibeamte wirken einschüchternd auf die Demonstranten und könnten sie von der Ausübung ihres Grundrechts auf Versammlungsfreiheit abhalten. Auch die Bekleidung der Polizisten mit Westen mit der Aufschrift "Social Media Team" ändere daran nichts. TeilnehmerInnen der Demonstration mit Migrationshintergrund oder sogar noch im Asyl-Anerkennungsverfahren müssen auch befürchten, dass solche Bilder in ihren Heimatländern zu Repressionen gegen sie führen können. Mehr dazu bei https://www.heise.de/newsticker/meldung/Gericht-Presseteam-der-Polizei-darf-bei-Demos-nicht-fotografieren-4199389.html Kategorie[21]: Unsere Themen in der Presse Short-Link dieser Seite: a-fsa.de/d/2Ya Link zu dieser Seite: https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/6664-20181025-urteil-schraenkt-polizei-beim-fotografieren-ein.html Link im Tor-Netzwerk: http://a6pdp5vmmw4zm5tifrc3qo2pyz7mvnk4zzimpesnckvzinubzmioddad.onion/de/articles/6664-20181025-urteil-schraenkt-polizei-beim-fotografieren-ein.html Tags: #Grundrechte #Menschenrechte #Überwachung #Videoüberwachung #Verammlungsfreiheit #Freizügigkeit #Unschuldsvermutung #Verhaltensänderung Erstellt: 2018-10-25 08:56:02 Aufrufe: 1245 Kommentar abgeben |
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