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19.10.2018 Einsatz für die Menschenrechte

Kampagne "Würde statt Waffen"

Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte (A/RES/217, UN-Doc. 217/A-(III)) wurde am 10. Dezember 1948 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen im Palais de Chaillot in Paris verkündet. In naher Zukunft können wir also den 70. Jahrestag ihrer Verkündung begehen.

In fast jedem 2. Artikel in unserem Web geht es um die Verteidigung der Grund- und Menschenrechte, mit deren Durchsetzung es an vielen Stellen hapert. Auch auf der Demo #unteilbar am letzten Samstag ging es in fast allen Beiträgen um das Zurückweisen von Angriffen gegen die in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte festgelegten Standards des menschlichen Zusammenlebens.

Eine Aufzählung würde diesen Artikel sprengen, es lässt sich jedoch eine Gemeinsamkeit erkennen: Die (Um-) Verteilung des Reichtums wird zunehmend mit Gewalt durchgesetzt, sei es, dass

Trotz demokratischer Wahlen bilden sich auch bei uns immer wieder Regierungen, die eine solche Politik durchsetzen. Überall ist die Unzufriedenheit über die Politik der Großen Koalition mit Händen zu greifen. Die Stimmung lässt sich auf einen Nenner bringen: Die Bundesregierung regiert an den Menschen vorbei. Bei den Landtagswahlen in Bayern wurden die Parteien der GroKo einmal mehr abgewatscht. Ob kleine Rente oder knappe Kitaplätze, befristete Jobs oder explodierende Mieten, um die drängenden sozialen Probleme kümmern sich die politisch Verantwortlichen nicht, aber für die Rüstung ist immer Geld da.

Die Bewegung "aufstehen" schreibt dazu:

Die Bundesregierung plant, den Rüstungshaushalt von derzeit 38,52 Milliarden Euro auf 42,9 Milliarden Euro in 2019 zu erhöhen. Das ist eine Steigerung um 4,38 Milliarden Euro! Mit dieser Summe könnte die GroKo

  • schnell, kostengünstig und ökologisch Kitas für 146.000 Kinder bauen
  • oder die allein im Jahr 2017 in Deutschland geschlossenen 175 öffentlichen Schwimmbäder wieder eröffnen und 263 neue errichten
  • oder die Sanierung der maroden Brücken in Deutschland beschleunigen
  • oder allen Erstklässlern ein beitragsfreies Jahr in einem Sportverein schenken - inklusive eventuell notwendiger Sportbekleidung.

Das tut die GroKo nicht und deshalb müssen wir Druck machen vor der Bundestagsabstimmung über den Bundeshaushalt im November. In den kommenden Tagen starten wir unsere Kampagne "Würde statt Waffen"

Wir planen zwei bundesweite Aktionstage: am Samstag, den 03.11.2018 und am Samstag, den 17.11.2018. Der 3. November ist zugleich auch ein Aktionstag der Kampagne "abrüsten statt aufrüsten", die wir begrüßen - den Aufruf kann man hier online unterzeichnen und weiterverbreiten.

Das sogenannte 2% Ziel der NATO kann nicht unser Ziel sein! Das würde bedeuten, dass wir in den nächsten Jahren unseren Rüstungshaushalt auf über 80 Milliarden Euro pro Jahr erhöhen müssten. Das wäre selbst bei anhaltendem Wirtschaftsaufschwung, der nur auf Kosten der Menschen in anderen Ländern realisiert wird, nicht bezahlbar ohne einen weiteren Sozialabbau.

Was wollen wir mit einer hoch gerüsteten Bundeswehr, die dann mehr Geld verschlingen würde als die Armee Russlands (z.Zt. 60 Mrd.)? Die Menschenrechte lassen sich nicht mit Gewalt durchsetzen. In Diskussionen mit Bundeswehrangehörigen hört man oft, dass Artikel 26 Absatz 1 Grundgesetz die Vorbereitung eines Angriffskrieges als verfassungswidrig geißelt und deshalb die Bundeswehr nur zur Landesverteidigung tätig wird. Bei z.Zt. 16 Auslandseinsätzen finden wir diese Behauptung fragwürdig.

Und wenn dem so ist, warum hat man dann vor 18 Monaten das Ausführungsgesetz zu diesem Artikel 26, nämlich den §80 StGB gestrichen? Die Strafvorschrift lautete:

„Wer einen Angriffskrieg (Artikel 26 Abs. 1 des Grundgesetzes), an dem die Bundesrepublik Deutschland beteiligt sein soll, vorbereitet und dadurch die Gefahr eines Krieges für die Bundesrepublik Deutschland herbeiführt, wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe oder mit Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren bestraft.“

Der "Ersatz" dafür, der §80a "Aufstacheln zum Verbrechen der Aggression" ist wesentlich unschärfer und weniger strafbewehrt, er lautet:

„Wer im räumlichen Geltungsbereich dieses Gesetzes öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) zum Verbrechen der Aggression (§ 13 des Völkerstrafgesetzbuches) aufstachelt, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.“

Vielleicht haben sich die Regierenden vor dem §80 doch mehr gefürchtet als notwendig. Schließlich hatte der Generalbundesanwalt eine Strafanzeige gegen Mitglieder der rot-grünen Bundesregierung wegen Beihilfe zum Angriffskrieg gegen den Irak am 7. Februar 2006 mit der Begründung zurückgewiesen: „Nach dem eindeutigen Wortlaut der Vorschrift ist nur die Vorbereitung an einem Angriffskrieg und nicht der Angriffskrieg selbst strafbar …“

Da kann einem das Lachen nur noch im Halse stecken bleiben - Begehen wir den 70. Jahrestag der Menschenrechte in dem Willen für ein friedliches Miteinander und gegen weiteres Wettrüsten!

Mehr dazu bei https://de.wikipedia.org/wiki/Allgemeine_Erkl%C3%A4rung_der_Menschenrechte
und https://www.aufstehenbewegung.de
und https://www.hintergrund.de/politik/inland/verbot-der-vorbereitung-eines-angriffskrieges/
und https://abruesten.jetzt/


Kategorie[21]: Unsere Themen in der Presse Short-Link dieser Seite: a-fsa.de/d/2Y3
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Tags: #Grundrechte #Menschenrechte #soziales #Wirtschaft #Kinderarmut #Hunger #EU #Wettrüsten #Ungleichbehandlung #HartzIV #Gewerkschaft #Mitbestimmung #Frieden #Krieg
Erstellt: 2018-10-19 09:01:47
Aufrufe: 1150

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