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UN-Menschenrechtsrat erklärt Menschenrecht auf eigenes SaatgutMenschenrechte kennen wir bisher nur aus der Erklärung der Menschenrechte im Dezember 1948. Seitdem hat sich viel getan und trotzdem sind viele soziale Menschenrechte, wie z.B. das auf Arbeit noch immer nicht in diesen Katalog aufgenommen worden. Ein Schritt weiter werden wir aber hoffentlich bei der nächsten UN Vollversammlung sein. Der UN-Menschenrechtsrat hat nach jahrelangen Beratungen die UN-Erklärung für das Recht auf eigenes Saatgut mit großer Mehrheit verabschiedet. Nun gehen ExpertInnen davon aus, dass die Erklärung im November auch durch die Vollversammlung bestätigt wird. Wem soll so ein Menschenrecht nützen?INKOTA schreibt dazu: Stellen Sie sich mal vor, Sie wären eine Kleinbäuerin oder ein Kleinbauer in Vietnam. Sie pflanzen seit mehreren Jahren Reis an und gewinnen mithilfe von traditionellem Wissen Jahr für Jahr Ihr eigenes Saatgut. Sie haben sich und Ihrer Familie mit dieser Arbeit eine kleine Existenz aufgebaut. Doch dann verbieten Ihnen plötzlich staatliche Behörden, Ihr Saatgut zu vervielfältigen. Weil diese lieber den Interessen großer Agrarkonzerne folgen, die nur ihr eigenes Saatgut verbreiten wollen und dem Staat das Blaue vom Himmel versprechen. Wir haben bisher kein grundsätzliches Menschenrecht, unser Saatgut zu erhalten, zu vervielfältigen oder zu tauschen. Wenn der Staat dies verbietet, müssen wir das bisher akzeptieren. Auch wenn damit die eigene Lebensgrundlage vernichtet wird. Dieses Problem besteht durchaus nicht nur in den sogenannten "Entwicklungsländern". Auch in der EU haben Konzerne mehrfach versucht (Apfel- oder Saatgut-) Sorten zu patentieren oder deren Anbau einfach zu verbieten. Das nun erklärte Menschenrecht auf den Anbau und die Züchtung eigener Sorten heißt natürlich längst noch nicht, dass sich künftig alle Kleinbäuerinnen und Kleinbauern im Streitfall gegen die Interessen von Agrarkonzernen durchsetzen können. Aber das massive Machtungleichgewicht, das solche Konflikte bislang kennzeichnet, hätte sich endlich etwas zu unseren Gunsten verschoben. Der Gegner in diesem Kampf ist der Internationale Verband zum Schutz von Pflanzenzüchtungen (UPOV). Mit dem Beitritt zu dieser zwischenstaatlichen Organisation verpflichten sich Länder, "in ihren nationalen Gesetzen ein höheres Schutzniveau für kommerzielles Saatgut und Pflanzmaterial zu verankern". Mit der Veröffentlichung einer umfassenden Pionierstudie im Oktober 2014 zeigte z.B. Public Eye, wie von traditioneller Saatgut-Vermehrung abhängigen Kleinbauernfamilien im Süden durch einen UPOV-Beitritt der jeweiligen Länder existenziell gefährdet werden. Die Studie "Owning Seeds, Accessing Food – A human rights impact assessment of UPOV 1991 based on case studies in Kenya, Peru and the Philippines" (PDF 2.2 MB) beschreibt und belegt erstmals die konkreten Einschränkungen durch strenge Sortenschutz-Gesetze für Kleinbauern und -bäuerinnen bei der Verwendung von geschütztem Saatgut aus der vorjährigen Ernte. Bilaterale Freihandelsabkommen (FHA) sind ein beliebtes Instrument, um Entwicklungsländer zu einem UPOV-Beitritt zu drängen. Die EU und Deutschland auf der Seite der (Agrar-) KonzerneBei der vorletzten Verhandlungsrunde einer Arbeitsgruppe des Menschenrechtsrats vom 9. bis 13. April in Genf haben noch die EU und Deutschland die Erklärung für die Rechte von Kleinbauern und Kleinbäuerinnen und anderen Menschen, die in ländlichen Regionen arbeiten, torpediert. Im Frühjahr hatte ein zivilgesellschaftliches Bündnis aus entwicklungspolitischen und Menschenrechtsorganisationen die EU und Deutschland aufgefordert ihhre Position zu überdenken, was nun endlich zu einigen Fortschritten geführt hat. Die Entscheidung der UN Vollversammlung steht noch an. Dass die Bundesregierung auf der Seite der Konzerne steht, beweist sie seit Jahren und aktuell im Abgasskandal, in Abwendung von den von ihr mit unterschriebenen Klimazielen und im Beharren auf den Braunkohleabbau und die Unterstützung von RWE im Hambacher Forst. Update 05.10.2018: Ein Erfolg, das OVG Münster hat entschieden, der Hambacher Forst darf vorläufig nicht gerodet werden: http://www.ovg.nrw.de/behoerde/presse/pressemitteilungen/46_181005/index.php Aktion Freiheit statt Angst unterstützt das Recht auf eigenes Saatgut, eigen Pflanzensorten und ökologische Vielfalt genauso wie freie Software und das Recht auf Weitergabe und Vervielfältigung der eigenen Ideen und Verfahren. Mehr dazu bei http://www.inkota.de/ Kommentar: RE: 20181004 Recht auf ökologische Vielfalt verteidigen Hallo liebe Unterstützer_innen, Tim Petzoldt via WeAct, 16.11.2018 14:39 Kategorie[21]: Unsere Themen in der Presse Short-Link dieser Seite: a-fsa.de/d/2XL Link zu dieser Seite: https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/6641-20181004-recht-auf-oekologische-vielfalt-verteidigen.html Link im Tor-Netzwerk: http://a6pdp5vmmw4zm5tifrc3qo2pyz7mvnk4zzimpesnckvzinubzmioddad.onion/de/articles/6641-20181004-recht-auf-oekologische-vielfalt-verteidigen.html Tags: #Grundrechte #Menschenrechte #Vielfalt #Sorten #Saatgut #UN #freieSoftware #Copyleft #Urheberrecht #Diskriminierung #Ungleichbehandlung #Transparenz #Informationsfreiheit #Verhaltensänderung #Wohnen #Leben Erstellt: 2018-10-04 18:38:22 Aufrufe: 1229 Kommentar abgeben |
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