10.10.2009 Rumänien: Data-Retention verfassungswidrig
Die rumänische Umsetzung der EG-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung (Data-Retention) ist am Donnerstag vom Verfassungsgericht in Bukarest für verfassungswidrig erklärt worden. Das berichtet die rumänische Nachrichtenagentur Mediafax. Die verdachtsunabhängige Erfassung und Speicherung sämtlicher elektronischer Kommunikationsvorgänge und Handystandortdaten sei nicht mit Artikel 28 der rumänischen Verfassung vereinbar, der das Kommunikationsgeheimnis garantiere, so das Gericht. Es gab damit einer Bürgerrechtsorganisation recht, die gegen den Mobilfunkprovider Orange eine Musterklage angestrengt hatte. Das Gericht ist der Ansicht, dass die Strafverfolger nur bei einem konkreten Verdacht, mit richterlicher Genehmigung und unter Kontrolle der Staatsanwaltschaft in das Kommunikationsgeheimnis eingreifen dürfen.
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Erstellt: 2009-10-10 07:42:21 Aufrufe: 4090
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