06.09.2018 Schon wieder Bargeld in Gefahr?

Rechtsabteilung des HR sieht bei Barzahlung des Rundfunkbeitrags die demokratische Grundordnung gefährdet

Nein, auch das ist kein Aprilscherz. Der Volkswirtschaftsgelehrte Dr. Norbert Häring möchte seinen Rundfunkbeitrag "gern" bar bezahlen. Dies verweigert ihm die GEZ, so dass er nun inzwischen in 3. Instanz klagt. Gegner in dem Verfahren ist wegen seines Wohnorts der Hessische Rundfunk (HR). Dieser hat auf seine Revisionsbegründung geantwortet, dass die demokratische Grundordnung in Gefahr wäre, wenn er seinen Beitrag bar entrichten dürfte. Das hört sich dann so an:

„Dass der Gesetzgeber mit §14 Abs.1 S.2 Bundesbankgesetz auch solche Regeln verhindern wollte, die der Verwaltungsvereinfachung von Massenverfahren insbesondere im Zusammenhang mit der Einziehung von Rundfunkbeiträgen dienen, muss auch und gerade im Hinblick auf die Bedeutung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkbeiträge für die demokratische Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland verneint werden.“

Wie kommt der HR zu einer solchen Einschätzung?

Häring beruft sich bei seinem Wunsch der Barzahlung auf die Vorschrift in §14 Bundesbankgesetz, wonach „auf Euro lautende Banknoten das einzige unbeschränkte gesetzliche Zahlungsmittel sind", welches damit auch für jede Zahlung zulässig ist.

Nach Ansicht des HR lässt sich jedoch der Satz aus §14 nicht so weit auslegen, dass daraus folge, dass jeder Bargeld zur Tilgung einer Geldschuld annehmen müsse, soweit nicht vorher etwas anderes vereinbart worden ist. Die Juristen des HR haben das entscheidende Wort „unbeschränkt“ einfach ignoriert.

Jede Einschränkung des §14 würde dazu führen, dass Bundesländer, Kommunen oder sogar private Unternehmen andere Währungen definieren und "ins Spiel" bringen könnten und damit jegliches Vertrauen in den Euro unterminieren würden. Auch die Behauptung des HR, Geldnutzer könnten keine Rechte aus der Vorschrift im Bundesbankgesetz ableiten, da alleiniger Adressat die Bundesbank selbst sei, kann den Menschen nur das Vertrauen in ihre Währung nehmen. Jede/r muss sich auf den §14 verlassen können.

Auf das Urteil in 3. und letzter Instanz kann man gespannt sein ...

Mehr dazu bei http://norberthaering.de/de/27-german/news/1016-revisionserwiderung
und unsere Artikel zum Thema "Bargeld abschaffen" https://www.aktion-freiheitstattangst.org/cgi-bin/searchartl.pl?suche=Bargeld&sel=meta


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Tags: #Grundrechte #Diskriminierung #Ungleichbehandlung #Bargeld #GEZ #Klage #Häring #HR #Euro #Bundesbankgesetz
Erstellt: 2018-09-06 00:46:02
Aufrufe: 1167

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