10.10.2009: Aktueller Handlungsbedarf beim Datenschutz
Aus der Entschließung der 78. Konferenz der deutschen datenschutzbeauftragten am 8./9. Oktober 2009:
Aktueller Handlungsbedarf beim Datenschutz - Förderung der Datenschutzkultur
Die Konferenz hält es insbesondere für erforderlich:- Das Datenschutzrecht an die Herausforderungen neuer Technologien anzupassen und dabei z. B. die Rechte der Betroffenen bei der Nutzung des Internets, insbesondere auf Löschung ihrer Daten, zu verbessern;
- die Integrität und Vertraulichkeit informationstechnischer Systeme zu gewährleisten;
- ein Beschäftigtendatenschutzgesetz zu erlassen und dabei vor allem die Überwachung am Arbeitsplatz effektiv zu begrenzen;
- die Vorratsdatenspeicherung und Online-Durchsuchung zurückzunehmen; die übrigen in den letzten Jahren verschärften Einschränkungen der Grundrechte durch Sicherheitsgesetze des Bundes und der Länder kritisch zu überprüfen;
- auf europäischer und internationaler Ebene auf hohe datenschutzrechtliche Grundstandards hinzuwirken und z. B. den verdachtslosen Zugriff auf Fluggast- und Bankdaten zurückzuweisen;
- im Fall der Einführung der elektronischen Gesundheitskarte die Betroffenenrechte umfassend zu realisieren;
- die Videoüberwachung in Staat und Gesellschaft einzuschränken;
- den Schutz der Meldedaten zu verbessern;
- ein praktikables Datenschutzaudit zu schaffen;
- die Datenschutzaufsichtsbehörden so auszugestalten, dass sie ihre Kontroll- und Beratungsaufgaben unabhängig und effektiv wahrnehmen können.
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Erstellt: 2009-10-10 07:25:46 Aufrufe: 3522
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